Das emsig bemühte Argument lautet, dass die freigestellten Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligt würden, wenn sie an der EEG-Umlage beteiligt würden. Dies ist sehr differenziert zu bewerten. Für einige Unternehmen mit sehr hohem Stromverbrauch ist die EEG-Umlage tatsächlich relevant. Hier wäre allerdings zu hinterfragen, in welchem Umfang denn in diesen Unternehmen schon Energieeinsparmaßnahmen durchgeführt wurden, mit denen die Stromkosten gesenkt werden könnten. Bei anderen Unternehmen, etwa Golfplätzen, ist die Befreiung von der EEG-Umlage der blanke Hohn.