Wenn es sich nicht um einen Fehler des Wechselrichters handelt, sollte der Installateur, in Abstimmung mit dem EVU, die Vorortbedingungen erneut prüfen. Der Spannungssteigerungsschutz verhindert eine unzulässige Anhebung der Netzspannung, deren Grenzwert bei ungefähr 253 V gegen Erde gemessen liegt. Möglich sind diese Auswirkungen, in schwachen Netzen, oder durch sehr grosse Photovoltaikanlagen. Bei der Anmeldung der Anlage an das EVU Netz, hat der Versorger eigentlich seine Netzbedingungen an Ihrem Standort geprüft und als zulässig abgesegnet. Da hier beide Seiten ein Interesse an einem störungsfreien Betrieb haben, wird er hoffentlich auch hilfreich zur Seite stehen, um diesem Phänomen "Herr" zu werden.
Wir selbst betreiben eine 52 kWp Anlage in einem kleineren Ort und haben mit dem Betrieb der Anlage das Ortsnetz auch bis an die Grenzwerte ( real ca. 250 V) angehoben, sie übersteigen den Grenzwert jedoch nicht und somit erhalte ich auch keine Fehlermeldung oder Anlagenabschaltung.