©  ivabalk auf Pixabay  / AKW Temelin
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Mehrere Verstöße gegen Aarhus Konvention im Atombereich

Staaten kommen Verpflichtungen nicht ausreichend nach: Problem mit Temelin und Dukovany

Die Vertragsparteien der Aarhus Konvention stellten sie fest, dass vor allem im Atombereich mehrere Entscheidungen zur Einhaltung der Konvention gefällt werden mussten, weil Staaten ihren Verpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen waren. Im Zuge der 7. Vertragsstaatenkonferenz im Oktober hatten sie über die Einhaltung der Konvention beraten.

Der Einhaltungsausschuss der Aarhus Konvention (ACCC) erkannte besonders im Hinblick auf die Tschechische Republik, dass der Staat hier nicht auf die fehlende Umsetzung reagiert hat. Nachdem die Rügen zunächst das Bewilligungsverfahren rund um das AKW Temelín betroffen hatten, stellte das ACCC zuletzt auch Verstöße in Bezug auf die Laufzeitverlängerung des AKW Dukovany fest.

ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung kritisiert, dass sich die Tschechische Republik in Bezug auf die Umsetzung der Konvention in den vergangenen Jahren auffallend unkooperativ gezeigt habe. Deshalb komme es hier zu einer völkerrechtlichen Ermahnung, bis Jänner 2024 die umfassenden Schritte nachzuholen. Gemeinsam mit der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 hatte sich ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung in den vergangenen Jahren aktiv in die Überprüfungsverfahren eingebracht und auch an der Vertragsstaatenkonferenz als Beobachterin und Beschwerdeführerin in mehreren Verfahren teilgenommen.

Überdies erging zu den Niederlanden eine Entscheidung in Hinblick auf das AKW Borssele. In diesem Fall bemängelt das ACCC, dass sich die Öffentlichkeit im Hinblick auf die Verlängerung der Betriebszeit nicht hatte einbringen bringen. Darüber hinaus wurde bestimmte Informationen entgegen der Aarhus Konvention zurückgehalten. Allerdings hatten sich die Niederlanden bereits vorab zu den Feststellungen des ACCC bekannt.

Völkerrechtliche Konsequenzen für Weißrussland

Weiters hat das ACCC den weißrussischen Staat unter anderem in Bezug auf das Verfahren rund um das AKW Ostrovets gerügt. Im Rahmen des UVP-Verfahrens bestehen hier nicht nur Umsetzungsdefizite im Inland, sondern auch die betroffene Öffentlichkeit konnte sich nicht am Verfahren beteiligen. Sofern es bis Februar 2022 zu keinen ausreichenden Maßnahmen kommen wird und auch weil Umweltaktivist*innen im Land verfolgt wurden, wird Weißrussland nun vom Aarhus-Vertrag suspendiert.

Slowakei, deren Behörden in früheren Jahren der Öffentlichkeit Informationen zu Atomkraftwerken vorenthalten hatten, komme laut dem ACCC in der Zwischenzeit hingegen ihren Verpflichtungen ausreichend nach.

Bezug nehmend auf die Europäische Union hatte das ACCC festgestellt, dass zwar wichtige Schritte zur Umsetzung der Konvention gesetzt wurden. Der Öffentlichkeit komme jedoch bisher keine Möglichkeit zu, überprüfen zu lassen, ob staatlichen Beihilfen umweltrechtlichen Vorgaben entsprechen. Jetzt muss die EU prüfen, wie ein solcher Rechtsschutz gegen staatliche Beihilfen gewährt werden kann, sodass sie den Vorgaben der Konvention ehest möglich nachkommt.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /