© Gerald Krieseler pixabay.com / Biogasanlage
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EAG: drei wesentliche Herausforderungen für Parlament, um Zukunft der Biogasanlagen zu sichern

Parlament muss Rechtssicherheit für zukünftige Grün-Gas-Produzenten schaffen, Klärung bei Investitionsprämien bringen und die Kostentragung beim Netzanschluss anpassen.

Der Kompost & Biogas Verband (KBVÖ) begrüßt die wesentlichen Verbesserungen, die das überarbeitete EAG enthält. Insbesondere die Bestandssicherung kleinerer und gasnetzferner Anlagen bis zum 30. Betriebsjahr sowie die Einführung von Investitionsprämien für die Errichtung von Anlagen zur Produktion von erneuerbarem Gas sind positiv hervorzuheben.

Nach detaillierter Durchsicht der Gesetzestexte und ersten Gesprächen mit der Politik und Wirtschaft haben sich drei Bereiche herauskristallisiert, in denen nun die Parlamentarier gefordert sind, um das EAG zu einem tragfähigen Rechtsrahmen für die Zukunft zu machen:

1. Rechtssicherheit für Biogasanlagen, die auf die Gaseinspeisung umrüsten: Fristenbeginn für die 24-monatige Nachfolgeprämie erst ab laufendem Grün-Gas-System

Das EAG sieht vor, dass Anlagen ab 250kW, die sich innerhalb von 10km zum Gasnetz befinden, nach Ende der ÖSG-Vertragslaufzeit für 24 Monate durch Nachfolgeprämien gefördert werden. Anschließend sollen sie in die Gaseinspeisung wechseln. Da es bislang aber noch kein Erneuerbare-Gase-Gesetz gibt, stehen diese vor einer ungewissen Zukunft. "Auch wir sehen größere Biogasanlagen in Gasnetznähe zukünftig in der Produktion von Grünem Gas. Zur Umrüstung müssen die Anlagenbetreiber jedoch Investitionen in Millionenhöhe auf sich nehmen - das geht nur, wenn sie Rechtssicherheit haben!", weist Norbert Hummel auf den dringenden Verbesserungsbedarf im Gesetz hin. Ein vorläufiger Lösungsansatz wäre, dass der Fristbeginn für die 24-monatige Laufzeit der Marktprämienförderung an den Abschluss des Vertrages zwischen dem Klimaschutzministerium (BMK) und der neuen Servicestelle für erneuerbare Gase geknüpft wird. "Die Betrauung der Servicestelle ist ein wichtiges Zeichen, dass es tatsächlich zur Umsetzung eines Grün-Gas-Systems in Österreich kommt. Sobald diese und das noch vorzulegende Erneuerbare Gase-Gesetz wirken, ist davon auszugehen, dass sich der Markt für Grünes Gas rasch entwickelt und die Anlagen sicher umrüsten können.", zeigt sich Hummel überzeugt.



"Die Investitionsprämie wird ein zusätzliches Sprungbrett für die Umsetzung der Zielvorgaben sein.", betont Hummel die Wichtigkeit des neu eingeführten Förderinstruments. "Im Sinne der Sektorkopplung ist noch klarzustellen, dass die Methanisierung ebenfalls förderbar ist. Außerdem müssen die Mittel für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen auf die Gaseinspeisung dann verfügbar sein, wenn die Nachfolgeprämienregelung ausläuft. Ein Vorziehmechanismus soll garantieren, dass bereits früher auf die bis 2030 vorgesehenen Mittel zugegriffen werden kann, damit die Grün-Gas-Mengen ehestmöglich verfügbar sind.", hält Hummel fest. "Damit alle verfügbaren Potenziale für Grünes Gas gehoben werden, sollte darüber hinaus ergänzt werden, dass auch Leistungserweiterungen im Zuge der Umrüstung durch Investitionsprämie förderbar sind. Diese Regelung sollte auch für bestehende Aufbereitungsanlagen gelten. Außerdem sollte der Fördersatz für neu zu errichtende Anlagen zur Produktion von erneuerbarem Gas - gleich wie für neue Wasserstoffanlagen - 45 % betragen. Eine Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar.", weist Hummel auf die Überarbeitungserfordernisse im Bereich der Investitionsförderungen hin.

3. Kostentragung für den Netzanschluss: Kohärenz mit 10km-Regel

Der Kompost & Biogas Verband begrüßt, dass die Regierungsvorlage im Gaswirtschaftsgesetz (GWG) eine Kostentragungsregel für den Gasnetzanschluss von Anlagen zur Produktion von erneuerbarem Gas vorsieht. Diese sieht vor, dass die Kosten für den Netzanschluss bis zu einem gewissen Netzanschlussquotienten (30 Laufmeter pro Kubikmeter CH4 vereinbarter stündlicher Einspeisemenge) vom Netzbetreiber getragen werden. Um mit der für die Nachfolgeprämienregel herangezogenen 10km-Grenze übereinzustimmen, müsste der Netzanschlussquotient auf 60 Laufmeter erhöht werden. Durch diese Anpassung wäre das Gesetzespaket in sich stimmig und Klarheit für den Gasnetzanschluss von bestehenden und neuen Biogasanlagen geschaffen.

"Die Liste an noch erforderlichen Änderungen ist kurz - ihre Umsetzung ist jedoch für die Biogasbranche von allergrößter Bedeutung. Schaffen es die Abgeordneten im Zuge der parlamentarischen Behandlung hier das Gesetzespaket noch in geschilderter Weise anzupassen, wäre das ein großer Erfolg und würde Biogasanlagenbetreiber quer durch Österreich positiv in die Zukunft blicken lassen. Wir sind bereit, unseren Teil zur Energiewende beizutragen - nun braucht es National- und Bundesrat, um EAG zum Wegbereiter dafür zu machen!", so Hummel abschließend.

Quelle: Kompost & Biogas Verband Österreich


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /