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Wann bekommt man welche Förderung der Photovoltaik-Anlage

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Eingestellt 29, Mai 2012 in Photovoltaik von Anonym

Bekommt man die alte Förderung, wenn man die Photovoltaikanlage vor dem 24.02.2012 beantragt hat?

Besteht die Zusage die alte Förderung zu bekommen auch jetzt noch wo das Gesetz im Bundesrat ersteinmal gestoppt wurde? Was versteht man unter Teilmontage? Kann man die Anlage in Betrieb nehmen auch wenn ein Trafo noch fehlt?

   

1 Antwort

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Beantwortet 4, Jun 2012 von Roland Klöffel (20 Punkte)

Zur besseren Übersicht wurde die Anfrage in 4 Teilfragen zerlegt, die wie nachfolgt beantwortet werden können: 1. „Bekommt man die alte Förderung, wenn die Photovoltaikanlage vor dem 24.02.2012 beantragt hat?“ Wenn ein Netzanschlussbegehren vor dem 24.02.2012 gestellt wurde und die Anlage vor dem 30.06.2012 in Betrieb geht, bekommt der Kunde die alte Förderung. (Sowohl nach alter wie auch neuer geplanter Gesetzgebung, Sollte eine ganz neue Gesetzesvariante kommen ohne Übergangfrist würde dies wieder dem Vertrauensschutz widersprechen.) 2. „Besteht die Zusage die alte Förderung zu bekommen auch jetzt noch wo das Gesetz im Bundesrat erst einmal gestoppt wurde?“ Ja, wenn nicht eine ganz neue 3. Gesetzesvariante mit Absenkung zum 01.04. ohne die Übergangsfrist kommt. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf gestoppt, allerdings war die Übergangsfrist ja auch Teil davon. Man sollte davon ausgehen, dass diese Übergangsfrist weiterhin besteht. (Vertrauensschutz) 3. „Was versteht man unter Teilmontage?“ Hier gibt es viele Varianten: häufigster Fall: Module sind montiert, Wechselrichter fehlen 4. „Kann man die Anlage in Betrieb nehmen auch wenn ein Trafo noch fehlt?“ Die Anlage kann nicht ins Netz einspeisen. Allerdings kann bei ansonsten komplett fertiggestellter Anlage (Module + Wechselrichter) die Vergütung gesichert werden. Wir hoffen damit die Fragen hinreichend beantwortet zu haben.

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