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Zählergebühr für Zweirichtungszähler rechtens wenn kein Vergütung bezogen wird?

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Eingestellt 28, Jan 2021 in Photovoltaik von Anonym

Hallo,

ich habe auf meinem Balkon seit letztem Sommer ein "Balkonkraftwerk".

Alles beim Versorger ordnungsgemäß angemeldet und auch über 60 Euro für den Einbau des vom Versorger  vogegebenen Zweirichtungszähler bezahlt.
Eine Vergütung des eingespeisten Stroms findet aufgrund der geringen Menge nicht statt.
Heute war dann die Überraschung allerdings groß, als ich zu meiner normalen Stromrechnung auch noch eine separate Rechnung über die jährliche Gebühr für den Zweirichtungszähler erhalten habe. Davon war in der vorangegangenen Email Konversation und den Schreiben des Versorgers keine Rede.

Ist das so üblich? Da ja nichts vergütet wird, hätte man nicht genausogut einen "normalen" Zähler mit Rücklaufsperre verwenden können?

Sollte das so sein, ist mir die Sache gerade ziemlich vergangen, aber vielleicht ist dies ja auch so gewollt.

Bin momentan etwas gefrustet, da ich die Anlage als Beitrag zum Klimaschutz gesehen habe. Das man damit über die Jahre kein Geld verdienen würde, war mir irgendwie klar, nur will ich auch nicht draufzahlen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

   

1 Antwort

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Beantwortet 10, Mär 2021 von Alois Elsner (22 Punkte)

Es ist definitiv nicht üblich aus meiner Sicht. Ausnahmen gibt es allerdings.
In welchem Vernetzbetreibergebiet wohnen Sie? Oft ist auch der Austausch des alten Einrichtungszählers gegen einen Zweirichtungszähler kostenlos, wie zum Beispiel im Gebiet der Bayernwerk AG. Die Kosten sind bereits in der monatlichen Grundgebühr des Energieversorgers enthalten. Dieser führt einen Teil an den Verteilnetzbetreiber ab. Die Preise für Tausch oder Leihgebühr müssten bei Ihrem Vernetzbetreiber auf der Homepage einsehbar sein.
Eventuell sogar rechtlichen Beistand einholen bei Kanzlei Nümann+Siebert.

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