Wenn ich Inhaber einer Photovoltaikanlage bin, stellt sich die Frage, ob ich während des Betriebs meinen Ehepartner als Mitinhaber hinzu nehmen kann um die Einnahmen auf beide Partner zu verteilen.
Denkbar wäre auch, die Anlage an meinen Ehepartner zu übertragen, damit dieser Alleininhaber ist und den Gewinn erzielt.
Hintergrund ist die Vermeidung von Renteneinbußen, weil die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente überschritten werden könnte.