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Anerkennung Bordsteinabsenkung für Lademöglichkeit E-Auto als Betriebsausgabe zu Photovoltaikanlage

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Eingestellt 17, Dez 2018 in Elektroauto, E-mobility von Anonym

Guten Tag,

ich habe eine steuerliche Frage im Zusammenhang mit Eigenverbrauch durch Laden eines Elektroautos.
Eigenverbrauch gilt ja als Einnahme und ist als solche zu versteuern.
Mit dem Laden eines Elektroautos erhöhe ich meinen Eigenverbrauch und damit meine Einnahmen und somit auch das zu versteuernde Einkommen.

In meinem Fall ist mangels Garage ein Laden des Autos mittels 220 V Stecker oder Wallbox nur möglich, wenn ich mit dem Auto bis ans Haus fahren kann. Mein Vorgarten ist gerade lang genug, dass der Wagen dahin passt und nicht in den Gehweg hineinragt.
Um bis ans Haus heranfahren zu können, war allerdings eine Bordsteinabsenkung erforderlich. Die Kosten hierfür muss ich dann doch als Betriebsausgabe in der Steuererklärung geltend machen können, oder?
Es kann doch nicht rechtens sein, dass eine Ausgabe, die einzig und allein dem Zweck der Erhöhung des Eigenverbrauchs dient und das zu versteuernde Einkommen erhöht, nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

B. Lürkens

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