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Der Einbau einer Batterie in eine Bestands-Anlage bewirkt, dass der Vertrag mit dem Netzbetreiber erlischt.

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Eingestellt 11, Apr 2018 in Speicher von Hermann Hofmann

Meine Frage:
Der Einbau einer Batterie in eine Bestands-Anlage bewirkt, dass
der Vertrag mit dem Netzbetreiber erlischt und die ganze
Geschichte auf das heutige Niveau gesetzt wird?


Hier die Info zur Anlage: Inbetriebnahme 01.07. - 30.09.2010
Ich habe eine Solaranlage mit 8,1 kW auf meinem Hausdach, zudem eine
Luftwärmepumpe zum überwiegenden Betrieb meiner Zentralheizung,
unterstützt durch eine thermische Solaranlage.
Die Solarproduktion 2017 betrug 8571 kWh, die Einspeisung 6442 kWh,
der Eigenverbrauch 2129 kWh, der Strombezug 8165 kWh.
Die Einspeisevergütung liegt bei mir bei 34,05 c/kWh, die
Eigenverbrauchsvergütung bei 16,38 c/kWh.
Deshalb wäre ich sehr interessiert an einer Lösung, welche die
Eigenverbrauchszahlen  erhöhen würde und gleichzeitig einen gewissen
Schutz bei Stromausfällen bringen würde.

   

1 Antwort

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Beantwortet 27, Apr 2018 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Hallo Herr Hoffmann.

die Höhe der Vergütung für die Solareinspeisung wird durch das Datum der Erstinbetriebnahme der Solarmodule festgeschrieben. Somit bleibt die Einspeisevergütung und die Eigenverbrauchsvergütung aus dem Jahr 2010 auch dann erhalten, wenn Sie nun nachträglich eine Batterie einbauen.

Ein vertragliche Regelung mit dem Netzbetreiber zur Einspeisevergütung war und ist auch heute nicht erforderlich. Die Regelungen des EEG müssen vom Netzbetreiber auch ohne Vertrag eingehalten werden.

Den ordnungsgemäßen Einbau der Batterie müssen Sie beim Netzbetreiber nachweisen. Da eine Batterie nach EEG als Anlage gilt, muss diese bei der Bundesnetzagentur im Anlagenregister gemeldet werden. Lesen Sie hierzu auch:

https://www.sfv.de/artikel/was_anlagenbetreiber_zu_den_registrierungspflichten_von_pv-anlagen_und_speicher_.htm




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