Netzverträglichkeitsprüfung ergab, die Erweiterung einer bestehneden Anlage 28,6 kWp kann nicht wie geplant um 28,6 kWP =57,2 kWp, sondern nur mit max. 55 kWp gebaut werden.
Die Netzzusage vom VNB-RMN gilt für drei Monate, mit der Verpflichtung den Anschluss 57,2 zu verstärken, Kosten können auf Verlage angefragt werden. Wenn kleiner gebaut werden soll, weil erforderlich, muss eine erneute Netzverträglichkeitsprüfung beantrag werden, mit den damit verbundenen Kosten der erneuten Prüfung, Wartezeiten von min. 4- 8 Wochen und dem Verlust von zur Zeit geltender Einspeisevegütung, ist die rechtens oder nur Schikane?