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Steuerliche Betrachtung: Eigenverbrauchsanlage mit Speicher (Inselanlage) wird privat und gewerblich genutzt

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Eingestellt 26, Feb 2017 in Photovoltaik von Reinhard

Ich habe für mein Wohnhaus 2016 eine PV-Anlage mit Speicher als Insellösung montiert. (10 KW - Keine Einspeisung!)

Nun ist es so, dass ich hier den eigenproduzierten Strom anteilig auch gewerblich nutze (Büro, PC's, Server, demnächst auch E-Auto (gewerbl),) geschätzt 4 - 5000 KWh/Jahr von gesamt ca. 10.000 KWh (bei einem normalen 4 Personen-Haushalt).

Meine Frage: Weiß jemand Bescheid, ob es eine Möglichkeit gibt, im Rahmen meiner selbständigen Tätigkeit den Anschaffungspreis der Gesamtanlage (komplett oder zumindest anteilig) steuerlich geltend zu machen? (Vorsteuerabzug, Einkommenssteuer)

   

2 Antworten

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Beantwortet 5, Mär 2017 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)

Moinsen,

ohne eine illegale steuerrechtliche Beratung vorzunehmen: Jede Ausgabe
die zur Ausübung meines Gewerbes oder meiner freiberufliche Tätigkeit
tätige, ist abzugsfähig.

In wie weit dafür technische Bedingungen zur Erfassung und Aufteilung der
Kosten realisiert werden müssen, ......... Fragen für Steuerfachleute.

mfg  tugu

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Beantwortet 7, Apr 2017 von Andreas Horn (517 Punkte)

Nachdem die Anlage gewerblich genutzt wird (für den Strombedarf der Geschäftstätigkeit) kann die Anlage wohl auch steuerlich geltend gemacht werden. Ich vermute, dass es am einfachsten wäre, die PV-Anlage in die gewerbliche Tätigkeit mit hineinzunehmen und den privaten Stromverbrauch als Eigenentnahme aus dem Unternehmen zu werten.

Siehe auch bei den anderen steuerlichen Fragen, z. B. hier: http://www.top50-solar.de/experten-forum-energiewende/8579/muss-ich-steuern-zahlen-wenn-ja-welche?show=8625#a8625

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