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Photovoltaik Anlage 2012 mit Volleinspeisung. Vertrag auf Eigenverbrauch zu ändern? Muss ich EEG Umlage bezahlen?

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Beantwortet 12, Dez 2016 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Grundsätzlich ist eine Umstellung auf Eigenverbrauch fast immer sinnvoll. Für eine eindeutige Aussage müssten jedoch mehr Details bekannt sein, wie z.B. Größe der PV-Anlage, Jahresverbrauch im Objekt und Bezugsstromkosten. Wichtig ist auch für eine Berechnung der EEG.Umlage, ob der Betreiber der PV-Anlage die selbe juristische Person ist wie der Verbraucher des Stroms.

Kommentiert 12, Dez 2016 von Jürgen tankt Sonne (11 Punkte)
Hallo Herr Geckler, danke für die Info. Es geht um eine Anlage die ich als Betreiber auf einem Kindergarten aufgebaut habe und nun den Betreiber des Kindergartens überzeugen möchte meinen Strom (als Eigennutzer) zu verbrauchen. Die Anlage hat 18,8 kWp und der Stromverbrauch des KiGa beträgt ca 22.000kWh/Jahr. Ich bekomme 8,05 cent mehr für eigengenutzten Strom und würde den Stromauch für 8,05 Cent verkaufen. Oder für 14,71Cent wenn ich die EEG Umlage voll bezahlen muß.
Kommentiert 14, Dez 2016 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)
Hallo Jürgen,
bitte aufpassen. Ich vermute, dass Sie die Details des EEG zum Eigenverbrauch bei Ihrer Anlage falsch interpretieren.
Sie bekommen nicht für den selbst verbraucten Strom eine Vergütung, die um 8,05 Ct höher ist. Richtig ist, dass Sie nur den Bonus von 8,05 Ct je kWh Eigenverbrauch vergütet bekommen. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage ergibt sich dann aus der Summe Ersparnis der Bezugsstromkosten + Eigenverbrauchsbonus. Diese Summe ist dann etwas höher wie die Einspeisevergütung. In den meisten Fällen lohnt sich das aber bei PV-Anlagen bei denen der Betreiber auch der Nutzer ist. Ob bei Ihrer Anlage bei Umstellung auf Belieferung Dritter EEG-Umlage fällig wird kann ich im Moment gar nicht sagen. Dann lohnt es sich auf gar keinen Fall mehr.
Kommentiert 15, Dez 2016 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Wenn der von Ihnen erzeugte Solarstrom an Dritte weitergegeben (verkauft) wird, fällt die volle EEG-Umlage an.

Rechtsinformationen hierzu finden Sie im Leitfaden der Bundesnetzagentur (Absatz 5 ff) unter

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Eigenversorgung/Finaler_Leitfaden.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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