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Mischkalkulation zur Errechnung der Einspeisevergütung einer Photovoltaik-Anlage

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Eingestellt 10, Apr 2012 in Photovoltaik von Anonym

Wie setzt sich die Vergütung einer Photovoltaikanlage über 10 kWp Leistung zusammen?

Vergütungssätze ab 01.04.2012 Gibt es eine Mischkalkulation oder gilt nur noch die Vergütung von 16,50 Cent/kWh?

   

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Beantwortet 17, Apr 2012 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Die Höhe der Einspeisevergütung soll weiterhin im Verhältnis zu den Leistungsangaben ermittelt werden. Insofern bleibt es bei einer "Mischkalkulation". Gesetzlicher Hintergrund: Der bisherige § 18 EEG 2012 soll nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens in seiner grundsätzlichen Aussage bestehen bleiben. Der neue § 18 EEG 2012 soll lauten: "(1) Die Höhe der Vergütung für Strom, der in Abhängigkeit von der Bemessungsleistung oder der installierten Leistung der Anlage vergütet wird, bestimmt sich (...) 2.bei dem § 32 jeweils anteilig nach der installierten Leistung der Anlage im Verhältnis zu dem jeweils anzuwendenden Schwellenwert." Das in § 33 EEG 2012 neu geplante "Marktintegrationsmodell" sieht im Gegenzug jedoch vor, die Einspeisemengen (80% bei Anlagen bis 10 kW, 90% bei Anlagen von über 10 bis 1000 kW) keiner Staffelung zu unterziehen. Im Begründungsentwurf (Bt-Drs. 17/8877) steht hierzu: „Die Vergütungsbegrenzungen (...) stellen keine gleitenden Begrenzungsregelungen dar, sondern gelten für Anlagen der jeweils bezeichneten Leistungsklassen, jeweils für den gesamten in der Anlage erzeugten Strom. Für eine Anlage mit einer installierten Leistung von über 10 kW bis höchstens 1 MW gilt die Begrenzung auf 90 Prozent, also für den gesamten in dieser Anlage erzeugten Strom; eine stärkere anteilige Begrenzung auf 80 Prozent für den einer installierten Leistung von 10 Kilowatt entsprechenden Stromanteil findet nicht statt.“ Insofern kann der Betreiber einer Anlage von über 10 kW für 90% der gesamt erzeugten Energiemenge einen Anspruch auf die garantierte, in der "Mischkalkulation" errechnete Einspeisevergütung erheben.

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