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Neulich habe ich den Begriff "künstliche Aufteilung" von Photovoltaik Anlagen gelesen, was bedeutet das?

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Eingestellt 5, Jul 2016 in Photovoltaik von Anonym
   

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Beantwortet 15, Jul 2016 von Andreas Horn (517 Punkte)

Schlecht formulierte Gesetze führen manchmal dazu, dass es bei einer geschickten Aufteilung höhere Vergütungen gibt.

Bei PV-Anlagen ist die "künstliche Aufteilung", z. B. durch Anschluss mehrerer Teilanlagen an das Netz seit einigen Jahren in der Regel unterbunden. Hierzu gibt es zahlreiche Detailregelungen, die die Clearingstelle EEG unter dem Stichwort "Anlagenzusammenfassung" veröffentlicht hat.

Derzeit ist mir ein Fall von "künstlicher Aufteilung" bekannt, der vom Gesetzgeber provoziert wird und volkswirtschaftlich natürlich total unsinnig ist, aber für PV-Betreiber einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil bringen kann: die Aufteilung in Anlagen mit max. 10 kWp und der Zubau mit einem zeitlichen Versatz von 12 Monaten. (maximaler Vorteil: rund 250 € pro 10 kWp Teilanlage und Jahr, entsprechend großen Stromverbrauch vorausgesetzt; also bei 2 x 10 kWp und sehr hohem Eigenverbrauch rund 10.000 Euro in 20 Jahren).

Bei größeren Stromverbrauchern macht PV-Eigenerzeugung viel Sinn. Da jedoch ab einer PV-Leistung > 10 kWp schlagartig EEG-Umlage (derzeit 40% für Eigenverbraucher) für die Gesamtanlage bzw. Gesamtstrommenge anfällt, wird die Anlagenleistung oftmals auf <=10 kWp begrenzt. Unschädlich ist es jedoch, wenn nach 12 Monaten eine zweite, (dritte, vierte...) PV-Anlage errichtet wird, da bei diesem zeitlichen Abstand die PV-Anlagenleistung nicht zusammengefasst wird, und somit der Eigenverbrauch aus jeder Teilanlage von der EEG-Umlage befreit ist.

HINWEIS: dies gilt nur für "echten" Eigenverbrauch, d. h. Personenidentität zwischen Erzeuger und Verbraucher.

ANMERKUNG: die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch halte ich für verfassungswidrig. Ich hoffe, dass der BSW die vorbereitete Verfassungsklage demnächst einreichen wird!

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