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Zähleinrichtungen zum Ablesen des eigenverbrauchten Solarstroms von Photovoltaik-Anlagen

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Eingestellt 4, Apr 2012 in Photovoltaik von Anonym

Wer legt Eigenverbrauchsabrechnung fest?

Die PV-Anlage (April 2010) bzw der Hausanschluss ist mit zwei elektronischen Zählern ausgestattet : 1. Erzeugung PV-Anlage - Einbindung zwischen Hausnetz und zweitem Zähler (Grund: evtl. spätere Eigenverbrauchsnutzung), 2. Bezugs-/Einspeisezähler zum öffentlichen Netz. Bisher wurde der gesamte PV-Strom mit der Einspeisevergütung (39,14ct/kWh+MwSt) vergütet. Nachdem das Netz an einen neuen lokalen Betreiber veräußert wurde, rechnet dieser nur noch den lt. Zähler 2 eingespeisten Strom zu dem erhöhten Satz ab und den lt. Zählern ermittelten Eigenverbrauch mit dem geringeren Satz (22,76ct/kWh+MwSt). Da der Haushaltsstrom über ein so genanntes "Strompaket" von einem Drittversorger bezogen wird, ist dies wirtschaftlich ungünstig. Die Frage : kann der Versorger einfach so vorgehen (evtl. weil die Anlage so ausgerüstet ist), oder bestimmt der Anlagenbetreiber darüber, ob er die Möglichkeit des Eigenverbrauchs nutzt?

   

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Beantwortet 18, Apr 2012 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Für die Abrechnung des eigenverbrauchten Solarstroms muss der Solaranlagenbetreiber folgende Zähleinrichtungen vorsehen:

** Solarzähler (Zs):
Zählung des insgesamt erzeugten Solarstrom

- Dieser Zähler wird direkt hinter dem Wechselrichter platziert und zählt den gesamt erzeugten Solarstrom vor dem Hausnetz. Dieser Zähler kann vom Anlagenbetreiber selbst gestellt werden. Laut Ergänzung zur TAB
2007 (S. 6) kann er an einem zentralen Zählerplatz installiert werden.
Sollte der Zählerschrank zu klein sein, ist eine einfache Hutschienenzählung außerhalb des Zählerschranks möglich.

** Einspeisezähler (Z1): Zählung des in das öffentliche Netz eingespeisten Solarstroms. Dieser Zähler befindet sich im Zöhlerschrank.

** Strombezugszähler (Z2): Zählung des Strombezugs aus dem öffentlichen Netz Dieser Zähler befindet sich auch im Zählerschrank.

Einspeisezähler Z1 und Strombezugszähler Z2 können durch einen einzigen Zähler abgedeckt werden, der beide Fließrichtungen getrennt erfasst (Zweirichtungszähler).

Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, verfügen Sie derzeit nur über einen solchen (elektronischen) Zweirichtungszähler. Somit können Sie einen möglichen Eigenverbrauch des Solarstroms mit dem nächstliegend zuständigen Netzbetreiber nicht abrechnen. Ihr Stromlieferant hat bei dieser Abrechnung keine Zahlungs- und Entscheidungsbefugnis.

Setzen Sie sich deshalb mit dem Netzbetreiber in Verbindung, um eine Umstellung Ihres Anlagenkonzepts auf den Weg zu bringen. Pro eigenverbrauchter Kilowattstunde Solarstrom steht Ihnen übrigens eine Vergütung von 22,76 Ct/kWh zu.

Weitere Informationen zur Förderung des Eigenverbrauchs können Sie auch dem Artikel unter http://www.sfv.de/artikel/2008/foerderung_des_eigenverbrauchs_von_solarstrom.htm
entnehmen.


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