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Warum die Einschränkung beim Kombinationsbonus für Solarthermie bei gleichzeitigem Anschluss an ein Wärmenetz?

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Eingestellt 9, Feb 2016 in Solare Wärme, Heizen von Axel Horn (456 Punkte)
Bearbeitet 9, Feb 2016 von Axel Horn

Laut Formular zum Förderantrag* wird der Kombinationsbonus für Solarthermie bei gleichzeitigem Anschluss an ein Wärmenetz von dieser Bedingung abhängig gemacht

"Sie" (die Solarthermieanlage) "versorgt außer dem Gebäude des Anlagenbetreibers/Antragstellers mindestens ein weiteres Gebäude mit Wärme."

Weil es keine marktüblichen Übergabestationen mit Wärmeeinspeisung ins Wärmenetz gibt, reduziert das die Nutzbarkeit des Kombinationsbonus auf Fälle, in denen die Kollektoranlage noch ein, zwei Häuser in der Nachbarschaft mitversorgt.

Wer dagegen zusammen mit der Installation der Sonnenkollektoranlage seine Heizung an ein "richtiges" Nahwärmenetz anschließt, muss ohne den Kombinationsbonus auskommen. Demgegenüber bekommt man (unter anderen, leichter zu erfüllenden Bedingungen) den Kombinationsbonus, wenn man sich gegen den Anschluss an das Wärmenetz entscheidet und stattdessen einen Öl-Brennwertkessel, Holzkessel oder eine Wärmepumpe installiert.

Ist es Ziel des Förderprogramms, Wärmenetze wirtschaftlich auszubremsen und stattdessen den Verbrauch von fossilen Brennstoffen und des ebenfalls in der Menge begrenzten Brennstoffs Holz anzuheizen. Bzw. den Stromverbrauch im Winter durch Wärmepumpen zu vervielfachen?

Oder ist es einfach ein Denk- bzw. Schreibfehler, und es müsste auf dem Förderantrag eigentlich heißen:

"Dieses Wärmenetz versorgt außer dem Gebäude des Anlagenbetreibers/ Antragstellers mindestens ein weiteres Gebäude mit Wärme."


*: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/formulare/ee_bfa_so.pdf

   
Kommentiert 29, Feb 2016 von Wolfgang Buttner (22 Punkte)
In der Tat, die BAFA-Forderung nach einer Wärmeeinspeisung (kleiner Anlagen) in ein Netz mit dem nicht nur andere Wohnungen sondern expressis verbis „mindestens ein weiteres Gebäude“ mitversorgt werden sollen, kann man getrost als wirklichkeitsfremd zurückweisen.
Ein Anschluß an eine existierende Fernwärme muß im Gegensatz zur erhobenen Forderung grundsätzlich ökobilanziell höher bewertet werden als ein etwaiger Brennwertkessel. Schon allein deshalb weil die allermeisten Brennwertkessel wegen zu hoher Rücklauftemperaturen nicht einmal Brennwert liefern, ganz besonders dann wenn es draußen kalt ist!
[siehe: http://www.energieverbraucher.de/de/Brennwert__289/NewsDetail__13797/ ]

Wenn das BAFA schon Wärmerückspeisung ins Netz fördern möchte, dann bitte mit einem zusätzlichen Innovationsbonus.
Analog zur Förderung des BAFA von Stromspeichern müßte auch die Forderung erhoben werden dann auch aus Gründen der Gleichbehandlung einen Austausch von kleinen WW-Boilern (unter 500 l) gegen deutlich größere Pufferspeicher für Heizungsunterstützung zu fördern.
Denn allzuoft speisen Thermieanlagen auch heute noch einen 300 l WW-Boiler der völlig ungeeignet ist um z.B. einige Regentage zu überbrücken. Daher läuft in diesen Haushalten auch im Sommer immer der Öl- oder auch der Pelletskessel im Bereitschaftsmodus und frißt sinnlos Strom! Also bitte eine Tauschprämie Boiler gegen Puffer einführen.

2 Antworten

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Beantwortet 1, Mär 2016 von Martin Willige (43 Punkte)

Es gibt solche Einspeisestationen durchaus. Der Markt dafür ist allerdings noch sehr überschaubar und der Aufwand lohnt sich erst bei größeren Anlagen, z.B. >100 m². Der Markt ist deshalb so klein, weil die meisten Wärmenetzbetreiber die solare Einspeisung in ihr Netz ablehnen, bzw. dafür noch keine Regularien (Technik, Vergütung) haben.
Hat sich das BAFA eigentlich zu der hier gestellten Frage geäußert?

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Beantwortet 19, Mär 2016 von Axel Horn (456 Punkte)
Bearbeitet 19, Mär 2016 von Axel Horn

Das BAFA antwortete dem Bundesverband Solarwirtschaft zu dieser Thematik folgendes:

"Idealerweise wird die Sonnenkollektoranlage an ein richtiges Nahwärmenetz angeschlossen und stellt damit mittelbar anderen Gebäuden Wärme zur Verfügung. Hierfür ist der Wärmenetzbonus eigentlich gedacht.
Als Ausnahme akzeptiert das BAFA aber auch die unmittelbare Bereitstellung der erzeugten Wärme für mindestens ein weiteres Gebäude. Das ist unsere Mindestanforderung für die Gewährung des Wärmenetzbonus.
Es ist ein Missverständnis, dass wir nur bei Erfüllung dieser Mindestanforderung den Wärmenetzbonus gewähren. Selbstverständlich wird er für den Anschluss an ein richtiges Wärmenetz gewährt."

Im Klartext: wenn es sich um ein kleines Wärmenetz von wenigen Häusern handelt, dann muss die Solarthermieanlage die produzierte Wärme- ggf. nach Abzug des Eigenverbrauchs im Gebäude, auf dem sie installiert ist - in das Wärmenetz abgeben.

Bei großen Wärmenetzen genügt es, wenn die dezentral installierte Solarthermieanlage den Energieverbrauch aus dem Wärmenetz reduziert, was vom BAFA als mittelbare Wärmelieferung an die anderen Verbraucher im Wärmenetz angesehen wird.

Es gibt Wärmenetzbetreiber, die sich - wie früher die Stromversorgungsunternehmen bei der Photovoltaik - dagegen sträuben, wenn dezentrale Solaranlagen den Energieverkauf im Sommer ausbremsen. Das ist jedoch zu kurz gedacht. Solare Kombianlagen mit Pufferspeicher benötigen zwar weniger Energie aus dem Wärmenetz, haben aber deutlich niedrigere Rücklauftemperaturen bei der Trinkwassererwärmung und ersparen an vielen Tagen des Jahres dem Netzbetreiber die Temperaturhaltung in der Anschlussleitung zum Gebäude. Solare Volldeckung des Wärmebedarfs leistet es, Wärmeverluste in Höhe von rund 2 kWh/Tag pro 10 m Anschlussleitung zu vermeiden. Diese Einsparung kommt voll dem Netzbetreiber zugute.

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