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Abrechnung von Solarstrom

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Eingestellt 17, Mär 2012 in Photovoltaik von Anonym

Keine Bearbeitung durch Netzbetreiber

Wir haben seit 30.09.2011 mit der Einspeisung von Strom ins Netz begonnen. Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur erfolgt am 19.09.2011. Am 19.10.2011 erhielten wir eine Einspeisezusage von E.ON Bayern AG für Einspeiseleistung von 3,42Kw,die für 6 Monate reserviert würde. Inbetriebssetzungsprotokoll und Erfassungsbogen wurden am 30.09. 2011 abgegeben. Seither bekommen wir keinerlei Auskunft mehr über Abschlagszahlungen usw. Auf mehrfache telef. Nachfragen werden wir nur von den Mitarbeitern der Telefonischen Annahme vertröstet unsere Nachfrage würde mit den Vermerk dringend an die Fachabteilung weitergeleitet. Man kann uns aber nicht mit der Fachabteilung verbinden. Inzwischen haben wir auch eine Kontaktaufnahme per E-mail versucht, worauf aber auch nur eine E-mail Eingangsbestätigung erfolgte, sonst nichts. Auch auf eine schriftliche Beschwerde an den Vorstand erhielten wir keine Antwort. E.ON Taufkirchen schickte uns die Einspeisezusage und leitete alle Unterlagen an E.ON Landshut weiter, die für die Weiterbearbeitung zuständig wären. Von dort kommt leider keinerlei Auskunft mehr. Wie sollen wir wieter verfahren? Übrigens den Stromzähler zur Einspeisung hat unser Elektromeister selbst eingebaut. Auch vom Vorstand erhielten wir keine Antwort. ( Die beiden vorgenannten Sachen machte ich auf Anraten eines Mitarbeiters von E.ON Taufkirchen, wo wir Protokoll und Erfassung abgegeben haben und die uns unverzüglich die Einspeisezusage zusandten.

   

1 Antwort

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Beantwortet 22, Mär 2012 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Sie können zunächst von dem Recht Gebrauch machen, eine Rechnung über die gelieferte Strommenge zu erstellen.  Hierzu empfehlen wir unser kostenloses Rechnungsprogramm unter http://www.sfv.de/rechner-eeg-verguetung/pv-verguetungsrechner.html. Die dort erstellte Rechnung können Sie ausdrucken und an den Netzbetreiber senden. In dieser Rechnung sind Zahlungsfristen genannt. Sollten der Netzbetreiber innerhalb der angegebenen Frist nicht zahlen, können Sie ein Mahnverfahren auf den Weg bringen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/mahnverf.htm Darüber hinaus haben Sie das Recht, Abschlagszahlungen zu verlangen (siehe § § 16 (1) Satz 2 EEG 2012 "Auf die zu erwartenden Zahlungen sind monatliche Abschläge in angemessenem Umfang zu leisten.") Möglicherweise ist es hilfreich, den Netzbetreiber schriftlich auf diese Rechtslage hinzuweisen und Abschlagsregelungen anzumahnen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

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