Wer seine Anlage nicht visuell beobachtet, oder mittels angebotener Technik von Datenloggern, zur Aufzeichnung von Anlagenerträgen nutzt, dem könnte natürlich eine zeitweise Abschaltung, oder eine Leistungsreduzierung, mittels des Rundsteuerempfängers ausgelöst, nicht auffallen. Hier muss man aber betonen, dass der zeitweise mögliche Eingriff durch den Versorger zur Erhaltung der Netzstabilität, von groß nach klein passieren wird, also werden zuerst die Anlagen betroffen sein, die größere Leistungen erzeugen, um auch schnell eine Wirkung im Netz zu erhalten. Für Anlagen unter 100 kWp sehe ich derzeit noch keinen großen Handlungsbedarf, da mit der einfacheren Abschaltung von riesigen PV Parks, doch vorab schnellere Ergebnisse für die Netzstabilität zu erwarten sind. Für kleine Anlagen muß zwar die Technik ab Januar 2012 vorgehalten werden, aber es ist fraglich, ab wann das EVU dies je real umsetzen wird. Meines Kenntnisstandes nach, wird auch der dann nicht erzeugte Leistungsanteil trotzdem vergütet werden müssen, also wieder ein zusätzlicher Aufwand in der Abrechnung.