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Einspeisevergütung in Spanien

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Eingestellt 8, Apr 2011 in Photovoltaik von Anonym

Wie hoch ist die Einspeisevergütung in Spanien?

Werden Dachflächen und Freiflächen gleichermaßen gefördert?

   

2 Antworten

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Beantwortet 4, Mai 2011 von Robin Schoeck (20 Punkte)

Diese Frage ist nicht in Kürze zu beantworten, da die Vergütung in den letzten Jahren mehrfach nach unten angepasst wurde und sich weiterhin alle 3 Monate in Abhängigkeit der Anzahl der Anträge verändert. Da das Genehmigungsverfahren hier sehr aufwendig, teuer und risikoreich ist, muss dies mit in die Betrachtung einfließen. Die Einspeisevergütung für Solarstromanlagen wurde seit September 2008 in mehrern Schritten stark abgesenkt. Während die Anlagen, die noch bis zum 28.9.2008 in Betrieb gegangen sind eine sehr atraktive Vergütung von ca. 44 cent/kWh über 25 Jahre erhalten haben (Dächer wie Freiflächen), erhalten Dachanlagen seit dem Frühjahr 2011 nur noch ca. 20 Cent/kWh und Freiflächenanlagen gar nur noch 13,5 Cent/kWh. Zwischen 2008 und Anfang 2011 lag die Vergütung um die 25 für Freiflächen und um die 30 Cent/kWh für Dachanlagen. Nach wie vor gibt es Unterschiede für Anlagen bis 20KW und darüber. Bei Anlagen ab 20 kW gibt es bei der Vergütung nur noch die Unterscheidung ob es sich um Aufdach- oder Freiflägenanlagen handelt.  Jedoch hat man die Möglichkeit Anlagen bis 100 kW an das Niederspannungsnetz anzuschließen und erspart sich dadurch die Kosten für einen Transformator. Als weitere unsinnige Hürde für die Photovoltaik wurde eingeführt, daß bei Aufdachanlagen ein bestehender Stromanschlussvertrag bestehen muss, der mindestens 25% der PV-Anlagenleistung vorweisen muss (bspw. Aufdachanlage 400 kW, Stromvertrag des Hallenbesitzers mind. 100 kW).
Allerdings ist die Leistung der zu installierenden Anlagen in Spanien begrenzt. Pro Quartal werden ca. 40 MW für Freiflächenanlagen und ca. 50 MW für Dachanlagen bewilligt. Die Warteliste wird zentral in Madrid geführt und ist erfahrungsgemäß relativ lange (bisher ca. 3 Jahre für Freiflächen und 6 Monate für Dachanlagen). Sofern eine Warteliste besteht und nicht alle Anlagen eine Zuteilung erhalten (wie es bislang immer war), sinkt die Vergütung pro Quartal um 2,5 bis 4%.
Zudem bedarf es einer ca. 1 bis 3 jährigen Entwicklungsarbeit um alle Genehmigungen zu erlangen, die Voraussetzung sind um sich in der Warteliste einschreiben zu können. Zu Beginn der Projektentwicklung muss eine Bürgschaft in Höhe von 500€/kWp hinterlegt werden um den Einspeisepunkt beim Energieversorger beantragen zu dürfen; die Bürgschaft wird erst nach Inbetriebnahme der Anlage wieder freigegeben. Dies sind nur ein paar "Probleme" mit denen die Solarbranche hier zu kämpfen hat und zeigt in aller Kürze, daß das Verfahren nicht mit Deutschland zu vergleichen ist.

Es ist damit zu rechnen, daß sich die Warteliste für Freiflächenanlagen aufgrund der nun geltenden Vergütung von 13,5 cent/kWh stark verkürzen wird. Wird die Vergütung einem Projekt zugeteilt, verbleiben 12 Monate um die Anlage zu bauen, in Betrieb zu nehmen und anschließend das ca. 2 bis 3 Monate dauernde Zulassungsverfahren abzuschließen.

Allerdings gibt es auch positive Dinge, die unter Umständen den Entwicklungsaufwand und das finanzielle Risiko rechtfertigen:

  • Die Stromproduktion liegt um ca. 50% höher als in Deutschland; in  Südspanien um die 1.500 kWh/kwp.
  • Die Vergütungszeit liegt bei 25 Jahren ab Inbetriebnahme
  • Die Höhe der Vergütung von bestehenden Anlagen ist indirekt am Strompreis gekoppelt; dadurch ist die Vergütung von Altanlagen in den letzten Jahren um jeweils ca. 2 bis 4% gestiegen.
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Beantwortet 2, Mai 2012 von Robin Schoeck (20 Punkte)

„Nachdem bis zum September 2008 eine sehr hohe Einspeisevergütung  (44Cent/kWh) gesetzlich gesichert war, wurde diese in mehreren Schritten abgesenkt und zuletzt am 28.1.2012 vollständig abgeschafft. Lediglich Projekte die bereits ihre Einspeisezusage hatten, können diese noch realisieren. Sämtliche anderen Projekte in Entwicklung erhalten keine gesetzlich geregelte Vergütung mehr und konnten zumindest ihre hinterlegte Bankbürgschaft in Höhe von 500€/kW zurückverlangen.

Derzeit besteht lediglich die Möglichkeit den Solarstrom (ebenso wie andere regenerative Energien) auf dem freien Markt (Pool) zu verkaufen. Der Preis liegt bei ca. 5,5Cent/kWh und erfordert für einen wirtschaftlichen Betrieb einen Verkaufspreis von deutlich unter 1.000€/kWp.

Seit einigen Montagen soll ein Gesetz zum Eigenverbrauch verabschiedet werden. Leider lässt dieses Gesetz auf sich warten und es ist zu befürchten, daß es aufgrund von vielen administrativen Hürden nicht den wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen ermöglichen wird.

Stand Mai 2011“

Kommentiert 28, Jan 2015 von Robin Schoeck (20 Punkte)
Stand Januar 2015
Leider gibt es in Spanien keine Einspeisevergütung für PV-Anlagen mehr. Auch Anlagen die bis 2012 errichtet wurden und eine Einspeisevergütung erhalten, mussten eine Reduzierung von 10 bis 15% hinnehmen. Dagegen laufen noch einige Klagen gegen den spanischen Staat, die sich wohl aber noch einige Jahre hinziehen werden.
Seit Anfang 2013 wird an einem Gesetzesentwurf gearbeitet der den Eigenverbrauch regeln soll. Noch ist dieser Entwurf nicht zum Gesetz geworden und ist auch nicht sonderlich positiv, da viele Kosten für den Betreiber geplant sind, zum Beispiel Netznutzungskosten.
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