Das EEG-Umlageverfahren wird in der Ausgleichmechanismusverordnung (AusglMechV) geregelt (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ausglmechv_2015/gesamt.pdf).
Es dient der Finanzierung der Energiewende und ist grundsätzlich gerecht: Die Verbraucher von Strom zahlen dafür, dass der Strom sauberer wird.
Leider wird die EEG-Umlage zunehmend verwässert:
• Es wächst die Zahl der energieintensiven Unternehmen, die von der EEG-Umlage befreit werden, weil sie „im internationalen Wettbewerb" stehen.
• Durch die Erneuerbaren sinkt der Börsenpreis (Merit-Order-Effekt). Der Preisrückgang wird den Stromkunden nicht weitergegeben. Zudem führt dies tendenziell zur Erhöhung der EEG-Umlage, denn die errechnet sich aus der Differenz von Einspeisevergütung und Börsenpreis.
• Immer noch können langfristige Vorab-Verträge zur Lieferung von Fossilstrom abgeschlossen werden. Die Anbieter von EE-Strom finden dann am Spotmarkt nur noch wenige Kunden. Die Spotmarktpreise fallen.
Und die vermiedenen Kosten des Klimawandels stehen auch nicht auf der Stromrechnung.
Nachfolgend wird der Wälzungsmechanismus grafisch erklärt:
waelzungsmechanismus.ai (0,9 MB)