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Einspeisevergütung für abgeschlossene Anlagenkäufe vor dem 9.3.2012

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Eingestellt 24, Feb 2012 in Photovoltaik von Anonym

Photovoltaikeinspeisevergütung für Abgeschlossens Anlagenkäufe vor dem 09.03.2012?

Wir haben PV- Anlagen Vekäufe vor dem 09.03.2012 abgeschlossen, die im April errichtet werden sollten. Wie ist die Situation für die Kunden? Beckommen diese dann auch die Einspeisevergütung wie bei Vertragsabschluß im Februar?

   

2 Antworten

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Beantwortet 27, Feb 2012 von Gabriele Gier (272 Punkte)

Die PV Anlage muss in Betrieb gegangen sein, das heißt sie muss Strom produzieren. Welche Verträge sie mit Firmen abschließen oder abgeschlosssen haben, ist dabei uninteressant, wenn diese nicht ans Netz gehen. Stichtag ist der 9.3.2012. Die Anlage muss installiert sein und Strom produzieren und die Inbetriebnahme muss statt gefunden haben. In wie weit sie nun gegen die Firma vorgehen können, die jetzt den Vertrag auf Grund der geänderten Fördersituation nicht einhalten kann, muss ein Rechtsanwalt klären.

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Beantwortet 1, Mär 2012 von Thomas Seltmann (462 Punkte)

Wenn sich die Vorstellungen der Bundesregierung im Deutschen Bundestag durchsetzen, vermutlich nicht. Die Einspeisevergütung richtet sich laut EEG nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und den dann gültigen Vergütungssätzen. Wer eine Anlage im April in Betrieb nimmt, wird voraussichtlich von den neuerlichen EEG-Änderungen betroffen sein. Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich am 8. März erstmals über die von der Bundesregierung vorgeschlagene kurzfristige Änderung des EEG beraten und voraussichtlich am 30. März in zweiter und dritter Lesung entscheiden. Ob der Widerstand einzelner Bundesländer im Bundesrat zu Korrekturen führen wird, ist derzeit offen. Zwingend ist das nicht. Vermutlich wird aber die Beratung im Bundestag, im Umweltausschuss, noch zu Änderungen der aktuellen Vorschläge führen.

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