Die PV Anlage muss in Betrieb gegangen sein, das heißt sie muss Strom produzieren. Welche Verträge sie mit Firmen abschließen oder abgeschlosssen haben, ist dabei uninteressant, wenn diese nicht ans Netz gehen. Stichtag ist der 9.3.2012. Die Anlage muss installiert sein und Strom produzieren und die Inbetriebnahme muss statt gefunden haben. In wie weit sie nun gegen die Firma vorgehen können, die jetzt den Vertrag auf Grund der geänderten Fördersituation nicht einhalten kann, muss ein Rechtsanwalt klären.