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Darf ein Netzbetreiber den Austausch oder die Nacheichung eines Stromzählers in Rechnung stellen?

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Eingestellt 18, Mär 2015 in Photovoltaik von Michael Stöhr (1,180 Punkte)
Ein Stromzähler einer PV-Anlage, welcher vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt wird, sei nach 15 Jahren nachzueichen. Der Netzbetreiber verrechnet regelmäßig ein Entgelt für Messung und Abrechnung mit der Einspeisevergütung. Darf er nun die Nacheichung oder den Austausch des Stromzählers in Rechnung stellen?
   

2 Antworten

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Beantwortet 18, Mär 2015 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Messstellenbetreiber sind für den Einbau, die Wartung, Eichung und den eventuellen Ausbau der Messeinrichtungen verantwortlich.

Wenn der Anlagenbetreiber für diese Leistungen eine Gebühr entrichtet (zzgl. zum Entgelt für Messung und Abrechnung), dann darf nach unserer Rechtsauffassung keine extra Rechnung für die Nacheichung gestellt werden.
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Beantwortet 19, Mär 2015 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)
Bearbeitet 19, Mär 2015 von Geckler, Heinz

Hallo Michael Stöhr,

ungeachtet der rechtlichen Gegebenheiten habe ich in 35 Berufsjahren noch keinen Fall erlebt, in dem ein Netz- oder Messstellenbetreiber für einen Zählertausch wegen Ablauf der Eichung eine Gebühr berechnet hat.

Zusätzlich ist zu beachten, dass bei neuen elektronischen Zählern die Eichfrist deutlich verkürzt ist. Wenn ich richtig informiert bin ist die Eichfrist hier nur noch 8 Jahre.

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