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Verbesserte Förderbedingungen für Erneuerbare Wärme

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Eingestellt 17, Mär 2015 in Solare Wärme, Heizen von Hans-Josef Fell (402 Punkte)

Generell werden höhere Fördersätze gewährt und neue innovative Anwendungen aufgenommen. Für fast alle Technologien und Sparten haben sich die Fördermöglichkeiten verbessert. Jeder Hauseigentümer kann damit die für ihn passende Lösung z. B. mit Solarthermie, Wärmepumpen, Pellets- und andere Bioenergieheizungen finden und sinnvoll in die Zukunft investieren. Auch für größere Erneuerbare-Wärme-Projekte wie Geothermieanlagen, Wärmenetze und Prozesswärme haben sich die Förderbedingungen verbessert. Zudem können nun KMU und größere Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen.

Die aktuelle Novelle bringt insbesondere folgende Neuerungen:

  • Deutlich erhöhte Fördersätze bei fast allen Fördersegmenten.
  • Die Antragsberechtigung wird auf alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ausgeweitet.
  • Der Gebäudebestand wird neu definiert. Zum Gebäudebestand zählen Gebäude, in denen seit mindestens 2 Jahren ein Heizungssystem installiert ist, das ersetzt oder unterstützt werden soll.
  • Die Frist für die Antragstellung im einstufigen Verfahren wird von 6 auf 9 Monate erweitert.
  • Solarkollektoranlagen zur reinen Warmwasserbereitung sind jetzt auch Gegenstand der Basisförderung.
  • Die Zusatzförderung (verschiedene Bonustatbestände sowie für Optimierungsmaßnahmen) wird auch im Rahmen der Innovationsförderung möglich.
  • Die 1.000 m²-Höchstgrenze bei der solaren Prozesswärme wird aufgehoben.
  • Eine ertragsabhängige Förderung im Rahmen der solaren Innovationsförderung wird zum ersten Mal eingeführt.
  • Die Prozesswärme wird auch mit der Errichtung einer Biomasse-Anlage oder effizienten Wärmepumpe gefördert.
  • Eine Zusatzförderung wird gewährt, sofern mit der Errichtung der förderfähigen Anlage eine Optimierungsmaßnahme durchgeführt wird.
  • Die Durchführung nachträglicher Optimierungsmaßnahmen bereits geförderter Anlagen ist auch förderfähig.
  • Es wird ein Lastmanagementbonus bei Wärmepumpen eingeführt.
  • Einmalig kann ein Qualitätscheck einer Wärmepumpe bezuschusst werden. Dies ist frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage möglich.
  • Der Bonus für die Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz wird jetzt auch mit der Errichtung einer Biomasse-Anlage oder Wärmepumpe möglich.
  • Der Antrag für die Förderung von Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrages Erneuerbarer Energien muss jetzt vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden und nicht wie bisher nach Realisierung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMWi: http://bit.ly/1EdVFwy

   

1 Antwort

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Beantwortet 7, Apr 2015 von Axel Horn (456 Punkte)

Die neuen Förderrichtlinien für Solarthermie schließen in vielen Fällen die wirtschaftliche Lücke zwischen dem Preis für Gewinnung und Speicherung von Solarwärme und dem "gefrackten" Preis konventioneller Energien.

Besonders interessant ist dabei m. E. die ertragsabhängige Förderung im Bereich der Innovationsförderung. Hier können sich leistungsstarke Kollektoren von Billigprodukten absetzen, die sich bisher durch ein hohes Brutto-/Netto-Flächenverhältnis Vorteile in der Förderung nach Bruttofläche verschafft haben.

Basis für die Berechnung der ertragsabhängigen Förderung ist der für die Solarkollektoranlage im Prüfzertifikat über  die Konformität mit den Solar Keymark-Programmregeln im Datenblatt 2 für den Standort Würzburg bei einer Kollektortemperatur von 50° C ausgewiesene jährliche Kollektorertrag nach EN 12975 (collector annual output, kWh/module) . (aus: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2015)

Nun gibt es aber Kollektoren, von denen nicht alle Größenvarianten explizit im Solar Keymark Summary Bericht aufgeführt sind, so dass kein konkreter kWh-Wert im Datenblatt der 2. Seite verfügbar ist. Nicht wenige Kollektortypen vor allem im Bereich Großflächenkollektoren werden projektbezogen auf Maß gebaut. Es wäre eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung im Förderprogramm, wenn es für diese Kollektoren keine ertragsabhängige Förderung geben würde.

 Wer von dieser Problematik betroffen ist, möge sich mit mir in Verbindung setzen, damit gemeinsam eine pragmatische Lösung, die von BAFA bzw. KfW anerkannt wird, erarbeitet werden kann. (Kontakt: info@ahornsolar.de)

Besonders interessant ist dabei m. E. die ertragsabhängige Förderung im Bereich Innovationsförderung. Hier können sich leistungsstarke Kollektoren von Billigprodukten absetzen, die sich bisher durch ein hohes Brutto-/Netto-Verhältnis Vorteile in der Förderung nach Bruttofläche verschafft haben.
 
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