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Muss ich einen Einspeisevertrag mit meinem Netzbetreiber abschliessen?

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Eingestellt 22, Jan 2015 in Photovoltaik von Anonym

Ist das gesetzlich vorgeschrieben?

   

3 Antworten

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Beantwortet 23, Jan 2015 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Antwort auf diese Frage gibt § 7 EEG 2014 "Gesetzliches Schuldverhältnis": (1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Pflichten nach diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen."

In § 11 "Abnahme, Übertragung und Verteilung" ist zu lesen: "(1) Netzbetreiber müssen vorbehaltlich des § 14 den gesamten Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, der in einer Veräußerungsform nach § 20 Absatz 1 veräußert wird, unverzüglich vorrangig physikalisch abnehmen, übertragen und verteilen."

 

 

 

 

 

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Beantwortet 22, Jan 2015 von Martin Werner (2,069 Punkte)
Meines Wissens gibt es keine gesetzliche Vorschrift dazu. Nach dem Anschluss an das Netz und der Installation des Einspeise- und ggf. Erzeugungszählers können Sie jeden Monat eine Rechnung an den Netzbetreiber schreiben.

Warum wollen Sie keinen Vertrag mit dem VNB schließen? In der Regel zahlt der VNB dann einen monatlich gleich hohen Abschlagsbetrag und rechnet am Ende des Jahres ab.
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Beantwortet 22, Jan 2015 von Erik Liebert (454 Punkte)
Der Einspeisevertrag ist das EEG, durch dieses ist die Abnahme des eingespeisten Stromes durch den Netzbetreiber eindeutig geregelt. Der Anschluss an das Netz des Netzbetreibers ist durch die TAB´s also deren Anschlussbedingungen geregelt.

Da es in der Vergangenheit immer wieder Einspeiseverträge von Energieversorgern gab, die durch Sonderklauseln den Anlagenbetreiber in Bezug auf das EEG benachteiligen wollten durch anders lautende Regelungen z. B. bezüglich der Laufzeit der Vergütung und Sonderkündigungsrechte seitens der Versorger hat es sich so eingebürgert, dass gegen diese Verträge der Energieversorger eine grosse Skepsis entstanden ist und diese vom informierten Anlagenbetreiber nicht unterschrieben wurden.

Ist ja auch nicht erforderlich da alles wesentliche im EEG geregelt ist und man mit dem Versorger eigentlich nur noch über die zeitliche Art der Vergütungszahlungen Vereinbarungen treffen muss was aber ebenfalls vom Einspeisevertrag unabhängig ist.

In der Zeitschrift Photon werden Einspeiseverträge der Versorger untersucht und Empfehlungen gegeben ob man diese unterschreiben sollte oder nicht.

Ich empfehle einfach, ein Schreiben an den Versorger aufzusetzen, in dem Sie ihm mitteilen, dass die Modalitäten der Einspeisung im EEG geregelt sind und Sie deshalb mit ihm keinen separaten Vertrag abschließen werden. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
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