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Müssen Energieausweise in Immobilienanzeigen angegeben werden?

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Eingestellt 19, Jan 2015 in Energiewende von Anonym

Und was genau sagen sie aus bzw. wie glaubwürdig sind sie?

   

1 Antwort

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Beantwortet 19, Jan 2015 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Hallo Anonym,

eigentlich besteht die Pflicht zur Veröffentlichung betimmter Angaben us dem Energieausweis eines Wohngebäudes in Immobilienanzeigen bereits seit dem 01.05.2014.  Allerdings gibt es noch eine Übergangsfrist bis zum 01.05.2015, in der Verstösse nicht geahndet werden.

Wenn ein Interessent wirklich mit den veröffentlichten Daten etwas anfangen möchte sind aber nur die Daten aus einem Energiebedarfsausweis aussagekräftig. In einem Energieausweis, der auf den Verbrauchsdaten basiert kann das bisherige Verbraucherverhalten nicht abgelesen oder interpretiert werden. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes auf Grund vorgegebener Parameter ermittelt. Solche Ausweise sind relativ gut vergleichbar. Ob die Daten aus einem bedarfs- oder verbrauchsorientiert erstellten Energieausweis stammen muss in den Immobilienanzeigen angegeben werden.

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