In einer Veröffentlichung von TOP50 Solar Experte Thomas Seltman zum Thema Mehrwertsteuer auf Solarstrom-Eigenverbrauchhabe ich folgendes gefunden:
Rechenbeispiel:
Der Anlagenbetreiber bezieht Strom zum Nettopreis von 22 Cent (ohne Umsatzsteuer) und zahlt monatlich 5 Euro netto Grundgebühr. Er bezieht 3.000 Kilowattstunden (kWh) Strom aus dem Netz und verbraucht 1.000 kWh Solarstrom selbst. Die bezogene Kilowattstunde kostet damit 22 Cent plus (5 Euro x 12 Monate / 3.000 kWh =) 2 Cent = 24 Cent (netto). Für den selbst verbrauchten Solarstrom zahlt er demnach 1.000 kWh x 0,24 Euro x 0,19 (Steuersatz) = 45,60 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt.
Was heißt das jetzt konkret?
Hier wurde auch die im Bezugspreis enthaltene EEG Umlage für die Mehrwertsteuerberechnung eingepreist - obwohl dies doch für Ankagen unter 10 kWp gar nie zur Debatte stand.
Zudem: woher will denn das Finanzamt die Menge meines Eigenverbrauchs wissen, wo die nichtmal vom Netzbetreiber gemessen werden kann?
Wie also ist diese steuerliche Regelung des BMF, auf die sich der Autor bezieht, praktisch anzuwenden?
MsG
Claus Scheuber