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Eigenverbrauch und Dachvermietung

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Eingestellt 3, Nov 2011 in Photovoltaik von Anonym

Eigenverbrauch + Dachvermietung

Ich habe ein großes Dach und möchte selbst nur auf einem Teil des Daches eine Photovoltaikanlage montieren. Den erzeugten Strom will ich teilweise selbst verbrauchen. Soweit ok! Den Rest des Daches möchte ich gerne zum Betreiben einer Photovoltaikanlage vermieten. Laut EEG gelten mehrer Anlagen auf einem Grundstück als eine Anlage. Folglich ist dann eine Dachverpachtung nicht möglich, da eine getrennte Abrechnung mit unterschiedlichen Vergütungen wie für mich Eigenverbrauch und Netzeinspeisung für den Pächter nicht geht. Gibt es doch noch Möglichkeiten dieser Konstellation ?

   

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Beantwortet 8, Dez 2011 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Im Erneuerbaren-Eergien-Gesetz wird nicht ausgeschlossen, dass auf einem Dach mehrere Anlagen installiert werden können. In § 19 (1) EEG 2009 wird lediglich festgeschrieben, dass mehrere Anlagen auf einem Grundstück oder sonst unmittelbarer räumliche Nähe zur Bestimmung der Vergütungsstaffel als eine Anlage gelten, wenn sie innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten in Betrieb gesetzt werden. Bsp.:  Anlage 1 mit einer Leistung von 30 kW wurde am 1.8.2010 in Betrieb gesetzt. Bei der Abrechnung des erzeugten Solarstroms wird die Eigenverbrauchsoption genutzt. Es gilt die Vergütungsregel für Anlagen bis 30 kW. Somit muss für die Netzeinspeisung eine Vergütung von 34,05 Ct/kWh und für den Eigenverbrauch eine Vergütung von 17,67 Ct/kWh ( Eigenverbrauchsanteil bis 30 %) gewährt werden. Anlage 2 mit einer Leistung von 25 kW wurde am 1.1.2011 auf demselben Gebäude in Betrieb gesetzt. Sie soll nicht im Eigenverbrauch betrieben werden. Hierfür muss eine von Anlage 1 völlig getrennte Zähleinrichtung am Hausanschlusskasten gesetzt werden, die den aus Anlage 2 gelieferten Strom zählt.  Zwischen der Inbetriebsetzung von Anlage 1 und 2 liegen weniger als 12 Monate. Zur Bestimmung der Staffel-Vergütungshöhe von Anlage 2 werden die installierte Leistung der Anlagen zusammengezählt. Sie beträgt 55 kW => somit muss für Anlage 2 die Vergütung für Anlagen über 30 kW, Inbetriebnahmejahr 2010 (27,33 Ct/kWh) gewährt werden.  Die Vergütungsregel der Anlage 1 bleibt unberührt. Beide Anlagen werden getrennt voneinander abgerechnet. Es ist also durchaus möglich, einen Teil des Daches an einen Dritten weiterzuvermieten. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass die Option zum Eigenverbrauch der ersten Anlage verwirkt werden könnte, wenn die Gesamtleistung der aud dem Dach befindlichen Anlagen die vom Gesetzgeber festgelegte Leistungsschwelle zum Eigenverbrauch (30 kW bis 30.06.2010, ab 1.7.2010 bis 500 kW) übersteigt. (siehe Empfehlung 2011/2/1 der Clearingstelle EEG unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2011/2) Eine Solarstrom-Vergütungstabelle finden Sie unter http://www.sfv.de/lokal/mails/sj/verguetu.htm. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

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