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Niederspannungsrichtlinie für Photovoltaik-Anlagen

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Eingestellt 31, Okt 2011 in Photovoltaik von Anonym

Was bedeutet die neue Niederspannungsrichtlinie für den Anschluss meiner PV-Anlage?

   

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Beantwortet 3, Nov 2011 von Torsten Zschiedrich (26 Punkte)

Der Begriff "Niederspannungsrichtlinie" ist irreführend. Es geht hier um die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" So sollen in Zukunft Probleme bei der Frequenzhaltung im europäischen Netz vermieden werden. Die Regeln betreffen alle dezentralen Stromerzeuger, darunter auch die Photovoltaik. Ziel ist die „sanfte“ Trennung der Anlagen vom Netz in Momenten mit Überfrequenz, die allerdings extrem selten auftreten. Die Leistungsreduktion erfolgt zwischen 50,2 Hertz und 51,5 Hertz. Diese Regel macht eine teilweise Nachrüstung von PV-Anlagen erforderlich. Das betrifft alle Anlagen, die nach dem 01.09.2005 ans Netz gegangen sind, mehr als 10 kwp Spitzenleistung haben und am Niederspannungsnetz angeschlossen sind. Die Nachrüstung erfolgt in der Regel durch ein Software update bzw. durch die Änderung der Parametereinstellung am Wechselrichter durch den Installateur. Diese Anwendungsregel ist von Netzbetreibern und Wechselrichterherstellern bereits seit Mai 2011 vorzeitig umgesetzt. Beim Anschluß einer PV-Anlage ist darauf zu achten, dass der Wechselrichter diese Anforderung der "50,2 Hertz Problematik" erfüllt.

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