Ein Gerüst muss ab einer Traufhöhe von drei Metern aufgestellt werden. Der Installateur sollte zusätzlich bei der Montage durch einen Fallgurt gesichert sein. Bei Reithallen z.B. werden oder müssen sogar Fangnetze gespannt werden, so dass im Falle eines Unfalls bzw. wenn ein Monteur durch die Dachhaut bricht nicht um sein Leben kommt. Leider sieht die Realität meistens anders aus. Um Kosten zu sparen verzichtet manch unseriöser Betrieb auf diese Maßnahmen. Ich möchte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren müssen das ich ein Menschenleben geopfert habe um meistens nur wenige hundert Euro zu sparen.