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DC-Kabel zum Nachbarhaus.

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Eingestellt 5, Jun 2014 in Photovoltaik von Anonym
Bearbeitet 6, Jun 2014
Kann ich den Generator(Module) einer PV-Anlage auf eine Nachbarhalle (anderes Grundstück/ eigenen HA) installieren und mit den DC-Kabeln vom Dach (Halle1) über die Grundstücksgrenze in Halle 2 an den dort installierten Wechselrichter und dort am HA einspeisen und zum Teil selbst verbrauchen? Oder müssen sich Generator und Wechselrichter auf einem Grundstück befinden?

PS: Soll eine EEG Anlage werden. Die Grundstücke und die Hallen gehören einem Eigentümer. Zwischen Hallen besteht eine Entfernung von 5 Metern. Also ist das vernachlässigbar.
   

2 Antworten

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Beantwortet 6, Jun 2014 von Erik Liebert (454 Punkte)
Ich denke, die Frage müsste spezifiziert werden. Geht dies in Richtung EEG oder Baurecht?

Wenn ich auf 2 Grundstücken als Beispiel früher 2Stck 30 KWp Anlagen installieren wollte, um eine günstigere Vergütung zu erhalten, war dies schon mal nicht möglich.  So könnten wir auch hier eine Rückargumentation machen, was passiert denn hier mit der Berechnung der Vergütung? Wenn dann auch noch die Halle Grundstück 1 bebaut werden soll?

Anderer Aspekt: Wer sind die Grundstückseigentümer? Juristisch und grundbuchlich die gleiche Person..dann ist alles klar und einfach, wie auch schon vom Vorredner beschrieben. Bei einer "wirtschaftlichen Einheit" trotz "grundbuchlicher Trennung" sollte es keine Probleme geben

Dem ist nicht so? Dann wirds spannend...Findet da am Hausanschluss des Nachbargrundstückes ein Verkauf an einen Dritten statt der nicht Anlageneigenümer its? Wem gehört der Hausanschluss? Ist für den Fall des Verkaufes des Nachbargrundstückes der Betrieb vertraglich gesichert?

Und schlußendlich geht es dann ja auch um Leitungsverluste, eine weit entfernte Anlage kann da im DC Bereich bei den hohen Strömen schon einmal "interessante" Kabelquerschnitt verlangen.

Der Netzbetreiber wird generell sicherlich auch nach dem "Haar in der Suppe" suchen, deswegen würde ich mir da mal einen Netzmeister kommen lassen und mir von dem ein Statement einholen. Das muss man dann natürlich nicht als Gesetz nehmen, aber da kann man ggf. mit weiter arbeiten.

Aber letztendlich sehe ich da auch nur bei unterschiedlichen Eigentümern ein eventuelles Diskussionspotential.

Ein schönes Pfingst Wochenende

Erik Liebert
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Beantwortet 6, Jun 2014 von Matthias Diehl (406 Punkte)

Technisch ist das kein Problem. Beim Übergang von einem Gebäude zu einem anderen quert man allerdings meist auch einen Brandabschnitt und muss die Kabel entsprechent schotten oder mit Brandschutzmanschetten versehen. Die Netzbetreiber sperren sich manchmal dagegen, dass so etwas gemacht wird, da normalerweise gilt: 1 Gebäude, ein Stromanschluss. Das hängt in erster Linie damit zusammen, dass die Feuerwehren im Einsatzfall exakt wissen müssen wie und vor allem wo sie das komplette Gebäude spannungsfrei schalten können. 
Es kommt bei so einem Projekt daher auf eine ordentliche Ausführung und eine gute Dokumentation an. Es muss für die Einsatzkräfte klar erkennbar sein, wo welche Leitungen verlaufen. Alle DC Leitungen müssen in geerdeten metallischen, geschlossenen Kabelkanälen berührungssicher (auch im Brandfall) verlegt werden. Es muss in beiden Gebäuden am Hausanschluss ein Hinweisschild für die Feuerwehr geben und es muss in beiden Gebäuden am Hausanschluss einen Stromlaufplan geben aus dem klar hervorgeht wo welche Leitungen liegen. Wenn all diese Dinge beachtet werden steht dem aus meiner Sicht nichts entgegen.

Gruß Matthias Diehl

Querung Brandschutzwand (Quelle Obo Bettermann)

Quelle: OBO Bettermann

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