Ich denke, die Frage müsste spezifiziert werden. Geht dies in Richtung EEG oder Baurecht?
Wenn ich auf 2 Grundstücken als Beispiel früher 2Stck 30 KWp Anlagen installieren wollte, um eine günstigere Vergütung zu erhalten, war dies schon mal nicht möglich. So könnten wir auch hier eine Rückargumentation machen, was passiert denn hier mit der Berechnung der Vergütung? Wenn dann auch noch die Halle Grundstück 1 bebaut werden soll?
Anderer Aspekt: Wer sind die Grundstückseigentümer? Juristisch und grundbuchlich die gleiche Person..dann ist alles klar und einfach, wie auch schon vom Vorredner beschrieben. Bei einer "wirtschaftlichen Einheit" trotz "grundbuchlicher Trennung" sollte es keine Probleme geben
Dem ist nicht so? Dann wirds spannend...Findet da am Hausanschluss des Nachbargrundstückes ein Verkauf an einen Dritten statt der nicht Anlageneigenümer its? Wem gehört der Hausanschluss? Ist für den Fall des Verkaufes des Nachbargrundstückes der Betrieb vertraglich gesichert?
Und schlußendlich geht es dann ja auch um Leitungsverluste, eine weit entfernte Anlage kann da im DC Bereich bei den hohen Strömen schon einmal "interessante" Kabelquerschnitt verlangen.
Der Netzbetreiber wird generell sicherlich auch nach dem "Haar in der Suppe" suchen, deswegen würde ich mir da mal einen Netzmeister kommen lassen und mir von dem ein Statement einholen. Das muss man dann natürlich nicht als Gesetz nehmen, aber da kann man ggf. mit weiter arbeiten.
Aber letztendlich sehe ich da auch nur bei unterschiedlichen Eigentümern ein eventuelles Diskussionspotential.
Ein schönes Pfingst Wochenende
Erik Liebert