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Blitzschutz bei Photovoltaik Anlagen

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Eingestellt 29, Sep 2011 in Photovoltaik von Anonym

Muss der Blitzschutz bei einem Flachdach beim Bau einer PV-Anlage nachgerüstet werden?

Auf einem öffentlichen Gebäude (Schule) wird ein Flachdach gepachtet und die installierte PV-Anlage speist den Strom direkt ins öffentliche Stromnetz (Trafo des EVU) ein (ohne Kabel durch das Gebäude, nur auf dem Dach und außen am Gebäude entlang). Vor der Installation der PV-Anlage gab es keinen Blitzschutz mit Fangstangen auf dem Flachdach. Kann der Verpächter nach dem Bau der PV-Anlage die Installation dieses externen Blitzschutzes verlangen (warum, wenn vorher auch kein Blitzschutz existierte) und wenn ja, wer muss die Kosten dafür übernehmen? P.S.: Die PV-Anlage hat einen internen Überspannungsschutz

   

1 Antwort

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Beantwortet 3, Nov 2011 von Torsten Zschiedrich (26 Punkte)

Bei der Montage von PV-Anlagen auf Gebäuden sind folgende grundlegende Blitzschutz Regeln zu beachten. Wenn eine PV-Anlage auf öffentlichen Gebäuden installiert wird, ist eine Blitzschutzanlage zu installieren. Bei Nichtöffentlichen Gebäuden kann auf den Blitzschutz verzichtet werden, wenn vor der Installation keine Blitzschutzanlage vorhanden war. In Ihrem Fall wird die Anlage auf einem öffentlichem Gebäude installiert und muss mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet werden. Der Verpächter hat also Recht, wenn er die Blitzschutzanlage verlangt. Die Kosten für den Blitzschutz trägt in der Regel der Anlagenbetreiber. Der Blitzschutz muss in jedem Fall von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.

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