Firmenverzeichnis Experts Preisvergleich

Kann die EEG-Umlage umgegangen werden über Vermietung bzw. Verpachtung einer PV-Anlage?

0 Punkte
845 Aufrufe
Eingestellt 25, Nov 2013 in Photovoltaik von Anonym
   

1 Antwort

+2 Punkte
Beantwortet 25, Nov 2013 von Michael Vogtmann (237 Punkte)
ausgewählt 26, Nov 2013 von Ivonne Gugel
 
Beste Antwort
Ja, die EEG Umlage kann vermieden (nicht umgangen) werden. Begründung: Der Solarstromnutzer als Mieter/Pächter der PV - Anlage muss diese bei der Bundesnetzagentur und beim Ortsnetzbetreiber anmelden. Damit wird er Erzeuger und gleichzeitig Verbraucher des PV Stroms, Personenidentität ist hergestellt. In diesem Fall sieht das EEG in der aktuellen Version die Befreieung von der EEG Umlage nach §37 Abs. 3 vor.

Allerdings muss der Mieter der PV Anlage auch die notwendigen Versicherungen (Betreiberhaftpflichtversicherung und PV Schadensvollkaskoversicherung) abschließen. Und unbedingt einen anständigen PV Mieten - Vertrag, den es als Mustervertrag bei der DGS LV Fanken gibt: http://www.dgs-franken.de/index.php?id=20#c107
Stellen Sie Ihre eigene Frage:

 

...