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Rechtslage bei Ertragsproblemen

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Eingestellt 1, Jul 2011 in Photovoltaik von Anonym

Welche Möglichkeiten habe ich als Endkunde, wenn die Solaranlage weniger Ertrag bringt als geplant?

Wie ist die übliche Vorgehensweise für Reklamationen? Für welche Kosten muss ich, der Installateur oder der Hersteller aufkommen?

   

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Beantwortet 27, Sep 2011 von Thomas Binder (41 Punkte)

Erbringt die Photovoltaikanlage weniger Ertrag als erwartet, weil sie einen Mangel (z.B. fehlerhafte Module) hat, so ist der Verkäufer der Photovoltaikanlage erster Ansprechpartner des Endkunden. Der Endkunde kann von ihm die Beseitigung des Mangels verlangen. Zu empfehlen ist, den Verkäufer schriftlich zur Nacherfüllung aufzufordern und ihm eine angemessene Frist zu setzen. Wenn der Verkäufer der PV-Anlage hierauf nicht reagiert, so stehen dem Endkunden verschiedene Optionen offen, z. B. der Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Minderung des Kaufpreises. Spätestens an dieser Stelle sollte der Endkunde rechtlichen Rat einholen, um die Weichen richtig zu stellen. Ist der Endkunde Kaufmann (z. B. eine GmbH), so muss er darauf achten, die Photovoltaikanlage beim Kauf zu prüfen und jeden Mangel unverzüglich zu rügen. Der Verkäufer der Photovoltaikanlage muss alle Kosten der Beseitigung des Mangels tragen, z. B. die Kosten für neue Module oder die Montagekosten. Ob neben diesen Kosten auch noch der Ertragsausfall geltend gemacht werden kann, hängt davon ab, ob der Verkäufer der Photovoltaikanlage das Ertragsproblem zu verschulden hat. Neben dem Verkäufer kann auch der Hersteller von Wechselrichtern oder Modulen Ansprechpartner des Kunden sein. Diese Rechte kann der Kunde unabhängig von seinen Rechten gegen den Verkäufer geltend machen. Ansprüche des Kunden stützen sich gegenüber Herstellern auf die Garantievereinbarung. Ob und welche Rechte bestehen, muss daher anhand der Garantie überprüft werden. Derzeit wird gerichtlich überprüft, ob die Garantievereinbarungen von Modulherstellern zum Teil Rechte des Kunden verletzen. Wenn das der Fall wäre, könnte es sein, dass der Endkunde über die Formulierungen der Garantie hinaus Rechte gegen die Hersteller geltend machen kann. Funktioniert die Photovoltaikanlage einwandfrei, stellt sich aber nach der Installation heraus, dass die Ertragsprognose zu hoch war, so können Schadensersatzansprüche des Kunden gegen denjenigen bestehen, der die Ertragsprognose erstellt hat.

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