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Eigenes Zählersystem für PV-Anlage oder Messkosten durch den Netzbetreiber

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Eingestellt 18, Sep 2013 in Photovoltaik von Anonym

Eigenes Zählersystem für PV-Anlage oder Messkosten durch den Netzbetreiber

   

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Beantwortet 18, Sep 2013 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

"Für den Messstellenbetrieb und die Messung [des Stroms aus Erneuerbaren Energien] jedenfalls von Messeinrichtungen sind die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber „grundzuständig“, das heißt, sie sind dafür zuständig, für einen ordnungsgemäßen Messstellenbetrieb zu sorgen, sei es durch die Beauftragung des Netzbetreibers oder eines fachkundigen Dritten mit dem Messstellenbetrieb, sei es – bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere Fachkunde) – durch Übernahme des Messstellenbetriebs durch die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber selbst." Diesen Leitsatz können Sie der aktuellen Empfehlung der Clearingstelle EEG zur Zuständigkeit für Messstellenbetrieb und Messung (http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2012/7) entnehmen. Sie können also von Ihrem Recht Gebrauch machen, ein anderes kostengünstigeres Zählerkonzept zu wählen. Der Zähler kann vom Anlagenbetreiber selbst käuflich erworben und - sofern die hierzu erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorliegen - selbst "betrieben" werden. Bei wartungsfreien Zählern genügt ein Ablesen des Zählerstandes und die Übermittlung der Messdaten an den Netzbetreiber. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, unter Nutzung der übermittelten Messdaten kostenfrei abzurechnen und Abschläge zu gewähren. Nur dann, wenn er über den gesetzlichen Regeln hinausgehende Dienstleistungen anbietet (z.B. Fernabfrage der Messdaten), kann er Gebühren erheben. Lesen Sie hierzu bitte auch den Beitrag der Clearingstelle EEG: "Müssen Anlagenbetreiber/-innen Entgelte für selbst vorgenommene Messung bzw. Messstellenbetrieb entrichten?" unter http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/2163

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