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Erweiterung einer Anlage nach dem EEG 2012

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Eingestellt 8, Okt 2013 in Photovoltaik von Anonym

Ein Anbieter verbaut kurz vor dem EEG 2012 kleinere Module als angeboten und in Rechnung gestellt. Vor Gericht wird im November 2012 ein Vergleich geschlossen, dass die Anlage zum Ausgleich mit einem zusätzlichen Modul erweitert werden soll. es wird versichert, dass keine Anmeldung beim Versorger erfolgen muss und die Vergütung auch für das neue Modul die alte bleibt. Ist es richtig, dass nach dem EEG 2012 jede "Erweiterung" einer alten Anlage, also auch ein Modul, als neue Anlage behandelt wird, einen neuen Zähler braucht und die aktuelle Vergütung erhält? Dann wäre der Vergleich ja hinfällig, oder?

   

1 Antwort

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Beantwortet 13, Nov 2013 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Die Höhe der Einspeisevergütung wird durch das Erst-Inbetriebnahmedatum der Anlage bestimmt. Dabei gilt jedes einzelne Modul als Anlage im Sinne Gesetzgebers.

In § 32 (5) EEG 2012 gibt es eine rechtliche Sonderregelung:

"Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf Grund eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls an demselben Standort ersetzen, gelten abweichend von § 3 Nummer 5 bis zur Höhe der vor der Ersetzung an demselben Standort installierten Leistung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie als zu dem Zeitpunkt in Betrieb genommen, zu dem die ersetzten Anlagen in Betrieb genommen worden sind. Der Vergütungsanspruch für die nach Satz 1 ersetzten Anlagen entfällt endgültig."
 
Ob diese Sonderregelung auf Ihren Problemfall anzuwenden ist, ist fragwürdig.
 
Aus unserem Rechtsverständnis (und ohne den Anspruch auf Rechtssicherheit!) hätte der Anbieter nicht nur ein zusätzliches Modul zur Verfügung stellen müssen. Er hätte auch die finanzielle Einbuße durch die geringere Vergütungshöhe des neuen Inbetriebnahmedatums für das Einzelmodul ausgleichen müssen.
 
 
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