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PV-Einspeisevergütung Anlagen größer als 10kWp

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Eingestellt 25, Mär 2013 in Photovoltaik von Anonym

EEG Novellierung - PV Einspeisevergütung, wie verhält es sich bei Anlagen größer als 10kwP?

Guten Tag, ich habe eine Frage zur Einspeisevergütung von Solarstrom. Bei PV-Anlage größer als 10 kWP sollen die Vergütungssätze anteilig angewandt werden: "Hinweis: Dachanlagen unterliegen weiterhin einer nach Leistungsschwellen gestuften Vergütung, d.h. die Vergütung für Anlagen, deren Leistung sich über mehr als eine Leistungsstufe erstreckt, sind rechnerisch anteilig zu ermitteln. [...]" [http://www.erneuerbare-energien.de/fileadmin/ee-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/pv_verguetung_1206_bf.pdf] Ist hierbei der Ansatz korrekt, dass bei einer 30kWP Anlage ein Drittel des Solarstromertrags (max. 90% gem. Marktintegrationsmodell) zum jeweilig aktuellen Vergütungssatz bis 10kW und die restlichen zwei Drittel zum Satz für Anlagen bis 40kW vergütet werden? Mit freundlichen Grüßen Tobias Kuhlmann

   

1 Antwort

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Beantwortet 26, Mär 2013 von Ralf Haselhuhn (38 Punkte)

Er erhält eine "Misch-"Einspeisevergütung, die sich aus dem Vergütungssatz für bis 10 kW zu einem Drittel und zu zwei Dritteln aus dem Satz für bis 40 kW errechnet. Ab 2014 erhält er alllerdings nur auf 90% seines insgesamten Anlagenertrages diese Mischvergütung...10 % muss er dann selbst verbrauchen oder vermarkten... mit sonnigen Grüßen aus dem kalten Berlin, Ralf Haselhuhn

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