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Änderung der Einspeisevergütung durch Wechsel des Netzbetreibers

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Eingestellt 3, Mär 2013 in Photovoltaik von Anonym

Kann sich durch einen Wechsel des Netzbetreibers die Einspeisevergütung ändern?

Durch die Gemeindereform hat sich der Netzbetreiber geändert, d.h. der neue Netzbetreiber möchte nicht mehr die vereinbarte Vergütung bezahlen sondern eine wesentlich niedrigere. Gibt es hierzu schon ein Gerichtsurteil oder ähnliche Fälle?

   

1 Antwort

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Beantwortet 20, Mär 2013 von Kerstin Watzke (84 Punkte)

Die Höhe der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz
(EEG) richtet sich zum einen nach dem Inbetriebnahmedatum der Solarmodule und zum anderen nach der Anlagengröße und dem Ort der Installation (Dach, Freifläche). Dabei hat JEDER Netzbetreiber die gleichen Pflichten nach dem EEG zu erfüllen. Eine individuelle Festlegung der Vergütungshöhe ist dabei nicht rechtens.

Sollten Sie allerdings eine Vergütung erhalten, die auf Basis eines gesonderten Vertrages höher bemessen war als die gesetzliche Einspeisevergütung, so sollten Sie in Erwägung ziehen zu widersprechen.
Auf Grundlage von Stadtratsbeschlüssen, gestützt durch Landtagsentscheidungen zur Strompreisgestaltung, wurden in einigen deutschen Städten für Anlagen, die vor dem Inkrafttreten des ersten EEG im Jahr 2000 in Betrieb gingen, kostendeckende Einspeisevergütungen vereinbart. Diese Vergütungen lagen weit über dem im EEG 2000 festgelegten Vergütungssatz von 50,62 Ct/kWh. Diese Stadtratsbeschlüsse waren Grundlage für viele Investitionsentscheidung von Solarpionieren.
Sollten auch Sie eine solche Altanlage betreiben, so könnte an Hand des Vertrages rechtlich überprüft werden, ob ein neuer Netzbetreiber künftig die Vergütung einfach abweisen darf.


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