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Regeln für den Stromliefertvertrag einer Photovoltaik-Anlage

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Eingestellt 27, Dez 2012 in Photovoltaik von Anonym

Wie ist es mit der Kündigung des Anbieters bei Inbetriebnahme einer Solaranlage?

Habe in meinem Haus zwei Stromzähler und zwei Anbieter, durch die Installation einer Solaranlage soll in Zukunft alles über einen Zähler laufen, gilt das als Kündigungsgrund, oder muß ich die Lieferverträge bis zum Ende einhalten und bezahlen? Anlage läuft über Einspeisung und Eigenverbrauch.

   

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Beantwortet 11, Jan 2013 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Die Stromlieferung des Stromanbieters ist von der Einspeisung des Solarstroms in das öffentliche Stromnetz im Grundsatz rechtlich unabhängig zu betrachten. Für die Abnahme des erzeugten Solarstroms ist der nächstliegende Netzbetreiber zuständig, der seit der Liberalisierung des Strommarktes nicht mit dem Stromanbieter wirtschaftlich verbunden sein darf.

Allerdings ist folgendes zu beachten: Da der geplante Eigenverbrauch des Solarstroms den Strombezug senkt, könnten Modifikationen des Stromliefervertrags immer dann notwendig werden, wenn der Strompreis des Anbieters an ein bestimmtes Abnahmekontingent geknüpft ist. Es ist zu empfehlen, den Stromliefervertrag dahingehend zu prüfen und sich ggf. an den Stromlieferanten zu wenden.

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