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Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen nachrüsten - Regelung für Eigenverbrauch

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Eingestellt 19, Dez 2012 in Photovoltaik von Anonym

Zwei PV Anlagen mit Eigenverbrauch Bj 04/2010 und Neubau 02/2013 ist nicht möglich, warum?

RWE teilte mir mit, dass es nicht möglich ist eine alte PV-Anlage 10,4 Kwp aus 04/2010 mit Eigenverbrauch und eine neue Anlage ca 5 Kwp 02/2013 geplant, mit Eigenverbrauch bzw. Überschusseinspeisung zu installieren. Es würde nur funktionieren mit einer Anlage mit Eigenverbrauch und eine in Volleinspeisung. Ich möchte aber meine Eigenverbrauchzeit über den Tag verlängern (OSO und WNW) und plausible Messkonzepte habe ich auch schon gefunden. Warum aber könnte RWE das nicht wollen?

   

1 Antwort

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Beantwortet 29, Apr 2013 von Martin Denz (50 Punkte)

Bei 2 Eigenverbrauchsanlagen mit unterschiedlichen Tarifen für die Eigenverbrauchsabrechnung ist es für die RWE schwierig, die richtige Abrechnung des Eigenverbrauchs zu bestimmen. Nach alter Gesetzgebung gibt es für Eigenverbrauch eine Sondervergütung, nach neuer Regelung gibt es nichts mehr. Ein Vorschlag an die RWE könnte sein, dass der Eigenverbrauchsanteil entsprechend den Anteilen der PV-Anlage alt/neu abgerechnet wird. Für die neue Anlage ist für die Einspeisung das Gleiche ja eigentlich schon Standard. Falls der RWE-Mitarbeiter sich weiterhin sperrt, wäre der nächste Weg, die Clearingstelle für EEG-Fragen um Klärung des Falles zu bitten bzw. alternativ beim SFV nachfragen, ob andere Netzbetreiber hier eine andere Regelung anbieten, den Kontakt zum RWE-Mann herzustellen, damit er sich auf den neuesten Stand bringt. So sollte das ganze in den Griff zu bekommen sein. Martin Denz

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