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EEWärmeG - Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich bei Neubauten

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Eingestellt 7, Okt 2012 in Solare Wärme, Heizen von Anonym

Gasheizung im Neubau ohne Kombination mit Solaranlage möglich?

Wir bauen in Bayern ein Haus in Holzständerbauweise. Wir planen ein Gasbrennwertgerät. Besteht die Pflicht (laut Gesetz)die Heizung mit einer Solaranlage zu kombinieren? In unserem Baugebiet sind einige Häuser mit Gasheizung ohne zusätzliche regenerative Energien.

   

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Beantwortet 10, Okt 2012 von Roland Klöffel (20 Punkte)

Nach dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) sind Eigentümer von Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden und neu errichtet werden verpflichtet den Wärme- und Kälteenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien zu decken. Entsprechende Ausnahmen sind durch das Gesetz geregelt. Erlaubte Ersatzmaßnahmen wie. z.B. die Nutzung von Wärmerückgewinnung bei Lüftungsmaßnahmen oder weiterführende Maßnahmen zur Einsparung von Energie können ebenfalls dem EEWärmeG §7 entnommen werden, bzw. ist es sinnvoll einen Energieberater vor Ort hinzuzuziehen.

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