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Änderung der Abschlagszahlung durch den Netzbetreiber

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Eingestellt 5, Okt 2012 in Photovoltaik von Anonym

Änderung der Abschlagzahlung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Sehr geehrte Damen und Herren, ich betreibe zwei Photovoltaikanlagen für die ich bisher von der N-Ergie Netz Gmbh feste monatliche Abschlagszahlungen erhalten habe. Mit Schreiben vom 20.09.2012 teilt mir die N-ERGIE Netz Gmbh mit, dass ab dem 01.01.2013 die Abschläge in Abhängigkeit der zu erwartenten Einspeisemenge gezahlt werden. Die Zahlungen sollen demnach wie folgt ausschauen: Januar 3 %, Februar 5 %, März 8 %, April 12 %, Mai, Juni und Juli 13 %, August 11 %, September 10 % Oktober 7 %, November 3 %, Dezember 2 %. Außerdem sollen die Abschläge erst am 15. des auf die Einspeisung folgenden Monats ausbezahlt werden. Ist diese Vorgehensweise rechtlich o.k. bzw. kann ich auf einen weiter festen Abschlag bestehen. Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

   

1 Antwort

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Beantwortet 5, Okt 2012 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

In den letzten Wochen haben wir von vielen Anlagenbetreibern die Rückmeldung erhalten, dass Netzbetreiber die Modalitäten zur Auszahlung der Abschläge verändert werden.
Dies ist immer dann ärgerlich, wenn man monatlich regelmäßige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten (z.B. Banken, Anteilseignern) erfüllen muss.
Die Clearingstelle EEG hat zum Thema Abschlagszahlungen ein Empfehlungsverfahren durchgeführt.
Das Ergebnis findet man unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2012/6 (siehe ganz unten "Empfehlung 2012/6).

Daraus geht hervor, dass es im Gesetz keine Vorgaben gibt, zu welchem Zeitpunkt Netzbetreiber die Abschläge zahlen müssen. Die Clearingstelle EEG empfielt den 15. des Monats. Des weiteren wurde dargelegt, dass Abschläge "der Höhe nach angemessen sind, wenn sie an die zu erwartende Vergütung der Ist-Einspeisung bzw. des Eigenverbrauchs angenähert sind." Rechtlich zulässig sind nach Meinung der Clearingstelle EEG "- sowohl Abschläge, die sich an der tatsächlich zu erwartenden monatlichen Einspeisevergütung – die über das Jahr gesehen schwanken kann –, orientieren, - als auch monatlich gleichbleibende Zahlungen, die sich an einem Zwölftel der für das gesamte Kalenderjahr erwarteten Vergütung orientieren (sog. lineare Abschläge).
Die Clearingstelle EEG empfiehlt Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern und Netzbetreibern, einvernehmlich darüber zu entscheiden, ob lineare oder variierende Abschlagszahlungen zu leisten sind. Das Letztentscheidungsrecht hierüber hat indes der Netzbetreiber inne."
Sollte sich der Netzbetreiber trotz regelmäßiger Kreditverpflichtungen nicht darauf einlassen, die Vereinbarungen zur Abschlagszahlung beizubehalten und damit für den Anlagenbetreiber finanzielle Problemsituationen entstehen, sollte man sich die Hilfe eines Juristen oder der Clearingstelle EEG bedienen. Vielleicht könnte überprüft werden, ob der Netzbetreiber zur Anwendung von gewohnheitsrechtlich begründeten Regeln gezwungen werden kann.

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