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Umsatzsteuerrückerstattung für Stromspeicher

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Eingestellt 27, Sep 2012 in Photovoltaik von Anonym

Gibt es eine Umsatzsteuerrückerstattung für Stromspeicher?

Das Finanzamt erkennt die PV-Anlage für die Umsatzsteuer an, aber nicht den Stromspeicher , da er angeblich zu privaten Zwecken genutzt wird. Der Speicher dient aber zum Erreichen eines höheren Eigenbehalts. Kann man das FA eines Besseren überzeugen? Gibt es Aktennotitzen oder Urteile hierzu ? Danke für die Mühe und die hoffentlich zeitnahe Bearbeitung meines Anliegens

   

1 Antwort

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Beantwortet 5, Okt 2012 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Wenn die Anlage noch vor Inkrafttreten der PV-Novelle 2012 in Betrieb gesetzt wurde und demnach noch eine Förderung des Eigenverbrauchs in Anspruch genommen werden kann, begründet möglicherweise folgende Empfehlung der Clearingstelle EEG zum Eigenverbrauch von Solarstrom im Sinne des EEG 2009 die Anwendung bekannter umsatzsteuerlicher Regeln (siehe http://www.sfv.de/artikel/umsatzsteuerliche_behandlung_bei_solarstrom-eigenverbrauch.htm), auch für  Stromspeichern. Dort definiert man den Eigenverbrauch in folgender Weise:
"Von einem „Verbrauch“ ist immer dann auszugehen, wenn der Strom nicht in das Netz eingespeist, sondern von der Anlagenbetreiberin, dem Anlagenbetreiber oder Dritten – von der Solarstromanlage aus gesehen – vor dem Netzverknüpfungspunkt mit einem Netz für die allgemeine Versorgung verbraucht wird. Auch die Aufladung beispielsweise einer Batterie, eines Akkus oder einer Speicherheizung ist Verbrauch in diesem Sinne, wenn der gespeicherte Strom nicht zu einem späteren Zeitpunkt in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird."
Quelle: Empfehlung 2011-2-1, Leitsatz 8, http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2011/2
Zudem belegt die ab dem 1. Januar 2012 definierte grundsätzliche Befreiung von Stromspeichern von der EEG-Umlage (§ 37 Abs. 4 EEG 2012 n.F.) die weitere Förderung durch den Gesetzgeber.
Leider gibt es noch keinen Anwendungshinweis des Bundesfinanzministeriums, welche die umsatzsteuerlichen Regelungen für Solarstrom bei Neuanlagen, die ab dem 1.4.2012 in Betrieb gesetzt wurden, gelten. Unsicherheit gibt es vor allem darüber, wie der Eigenverbrauch des Solarstroms und die Energiespeicherung nach dem neuen EEG 2012 umsatzsteuerlich gehandhabt wird.
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