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Schaden und Garantie einer Viessmann Photovoltaikanlage

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Eingestellt 25, Sep 2012 in Photovoltaik von Anonym

Probleme bei einer Viessmann Photovoltaik-Anlage, was tun?

Meine Viessmann Anlage hatte seit der Installation immer wieder Probleme. Beim letzten Fehler hat mir mein Handwerker nicht mehr geholfen, so dass ich jetzt ohne Handwerker da stehe. Die Fa. Viessmann repariert aber keine Anlagen und verlangt immer einen Handwerker für Ersatzteile usw. Ich suche nun eine Firma, die mir in diesem Falle hilft. Die Innung teilt mir aber nur die Fa. Viessmann mit, können mir aber nicht sagen, welche Erfahrung sie mit Viessmann Photovoltaik-Anlagen haben, lediglich zur Wasseraufbereitung, was mir aber nicht weiter hilft. Mein Haus ist im Landkreis München (Ost), direkt anschließend sind die Landkreise Erding und Ebersberg. Vielen Dank.

   

1 Antwort

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Beantwortet 27, Sep 2012 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Wenn die Anlage noch nicht älter als 2 Jahre ist, gilt die gesetzliche Gewährleistung: Der Verkäufer der Solarstromanlage (Viessmann?) ist nach § 437 BGB verpflichtet, innerhalb dieser gesetzlichen Gewährleistungsfrist den Schaden zu beheben. In dieser Zeit hat der Käufer ebenso Anspruch auf eine Minderung des Kaufpreises, auf Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Wenn der Verkäufer selbst keine Anlagen repariert, muss er eine Zweitfirma beauftragen. Ist die Anlage über 2 Jahre alt, könnte möglicherweise eine (freiwillig vereinbarte) Garantie greifen. Überprüfen Sie Ihre Unterlagen, an welche Firma Sie Garantieansprüche stellen können. Kontakt zu weiteren Installationsfirmen finden Sie z.B. auch über unser Verzeichnis der Solarinstallateure (http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/installa.htm)

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