Förderung von Solaranlagen


Der Einsatz von Solaranlagen wird in Deutschland auf vielfältige Art und Weise gefördert. Die Förderungen reichen von gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen für Solarstrom über zinsgünstige Darlehen bis hin zu gesonderten Fördermitteln der einzelnen Bundesländer. Bei dieser Vielzahl an Möglichkeiten kann man nicht nur schnell den Überblick verlieren. Man kann auch die Chance verpassen, die Investitionskosten für die eigene Solaranlage zu senken und so viel Geld zu sparen. Im folgenden Text finden Sie eine kurze Zusammenfassung über die wichtigsten Fördermöglichkeiten und was Sie dabei beachten sollte.

 

1. Förderung von Photovoltaik-Anlagen

Photovoltaik-Anlagen dienen der Erzeugung von Strom durch Solarenergie. Sie werden zum einen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert, zum anderen durch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbaue (KfW). Außerdem stellen Bund und Länder zusätzliche Fördermittel bereit. Besonders beim EEG gilt es, die aktuellen Entwicklungen zu beachten, da das Gesetz zur Zeit geändert wird – leider zum Nachteil der Betreiber von Solaranlagen.

Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – wer wird gefördert?

Das EEG dient dem Klima- und Umweltschutz und soll die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle und Kernkraft verringern. Es ist die zentrale Förderung des Bundes. Sie kann von jeder Person genutzt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Photovoltaikanlage aufbaut und betreibt. Zudem muss die Anlage an das allgemeine Versorgungsnetz für Elektrizität angeschlossen werden.

Wie funktioniert die Förderung durch das EEG?

Das EEG garantiert den Betreibern einer Photovoltaikanlage über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren einen festen Vergütungssatz für den erzeugten Strom. Dabei werden die Netzbetreiber verpflichtet, den Strom zu einem gesetzlich festgelegten Preis abzukaufen. Der für neu installierte Anlagen festgelegte Satz sinkt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Dadurch wird ein Kostendruck im Sinne einer sogenannten Anreizregulierung erzeugt: Hersteller sollen ihre Anlagen effizienter und kostengünstiger machen, um langfristig unabhängig von Förderungen zu werden.

Wie hoch sind die Vergütungssätze?

Die in den jeweiligen Jahren gültigen Einspeisevergütungen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen (Angaben in Netto-Preisen). Die Vergütung richtet sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme und bleibt über 20 Jahre konstant. Kommen die nach Leistung gestaffelten Sätze zur Anwendung, erfolgt die Vergütung anteilig: Bei einer im Jahr 2009 errichteten Dachanlage mit einer Spitzenleistung von 40 kW wird für 30 kW eine Vergütung von 43,01 Cent/kWh gezahlt, für die restlichen 10 kW werden 40,91 Cent/kWh gezahlt, und zwar bis Ende 2029.

Hier finden Sie z.B. die aktuellen Vergütungssätze.

Aktuelle Diskussionen / Entwicklungen um das EEG Bundesumweltminister

Norbert Röttgen will die Förderung von Solarstrom um bis zu 16 Prozent kürzen. Im März hat deshalb der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG in erster Lesung beraten. Danach sollen Vergütung für Dach- und Freiflächenanlagen 2010 weiter gesenkt und Solarstrom auf Ackerflächen gar nicht mehr vergütet werden. Beim Bundesumweltministerium finden Sie den aktuellen Stand der Dinge.

Förderung durch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert mit ihrem KfW-Programm Erneuerbare Energien den Bau einer Photovoltaikanlage mit einem zinsgünstigen Darlehen.

Wer wird gefördert?

Folgende Personen und Unternehmen werden gefördert:

  • Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen
  • In- und ausländische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind
  • Freiberuflich Tätige
  • Landwirte

Selbstverständlich muss die Anlage innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbaut und betrieben werden.

Was wird wie gefördert?

Durch langfristige zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren können bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten (ohne Mehrwertsteuer) einer Photovoltaikanlage durch ein KfW-Darlehen finanziert werden. Das Darlehen beträgt maximal 10 Mio. Euro.

Wie hoch ist der Zinssatz?

Der aktuelle Zinssatz für ein Darlehen im Rahmen des Programms Erneuerbare Energien. Die Zinssätze richten sich nach Bonität und Laufzeit der Kredite (Die aktuellen Zinssätze finden Sie auf der Homepage der KfW).

Spezielle Förderprogramme der einzelnen Bundesländer

In den einzelnen Bundesländern gibt es weitere zusätzliche Förderprogramme, zum Beispiel „progres.nrw" (Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen) des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der entsprechenden Landesministerien.

Spezielle Förderungen für kleinere und mittelgroße Unternehmen

Für kleinere und mittelgroße Unternehmen gibt es weitere Fördermöglichkeiten:

  • Das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm der KfW
  • Die Investitionszulage des Bundes

Nähere Informationen erhalten sie bei der KfW und beim Bundesumweltministerium.

2. Förderung von Solarthermie-Anlagen

Solarthermie-Anlagen erzeugen Warmwasser und Heizluft mit Hilfe der Sonnenenergie. Auch hier haben Sie verschiedene Möglichkeiten gefördert zu werden.

Zuschüsse durch das Marktanreizprogramm des Bundes

Der Bund fördert über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle den Einsatz von Solarthermie durch ein sogenanntes Marktanreizprogramm. Dabei erhalten Betreiber von solarthermischen Anlagen einen festgelegten Zuschuss pro m2 Kollektorfläche.

Wer wird gefördert?

Gefördert wird im Grunde jeder: Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen (z. B. eingetragene Vereine), kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) und Unternehmen (KMU), an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind oder freiberuflich Tätige.

Was wird wie gefördert?

Es werden sowohl solarthermische Anlagen für die Warmwasserbereitung als auch solarthermische Anlagen für die Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung gefördert. Bei der Erstinstallation von Anlagen ausschließlich zur Warmwasserbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Basisförderung 60 Euro je angefangenem m², mindestens jedoch 410 Euro je Anlage. Bei der Erstinstallation einer Anlage für die Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis 40 m² beträgt die Förderung 105 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche.

Außerdem wird die Erweiterung von Anlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche mit 45 Euro je zusätzlich installiertem m² Bruttokollektorfläche gefördert. Und es gibt sogenannte Bonusförderungen für besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarkollektoranlagen. Mehr Informationen bekommen Sie direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Förderung durch zinsgünstige Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert mit Ihren Programmen Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren den Einsatz von solarthermischen Anlagen.

Wer wird gefördert?

Die KfW fördert Privatperson, die ein energiesparendes Haus neu bauen, bzw. ein bestehendes Gebäude mit dem Ziel der Energieeinsparung sanieren und dabei auch solarthermische Anlagen einbauen.

Was wird wie gefördert?

Durch langfristige zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren können Sie bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten für eine solarthermische Anlage (ohne Mehrwertsteuer) durch ein KfW-Darlehen finanzieren.

Wie hoch ist der Zinssatz?

Die Konditionen sind unterschiedlich, je nachdem, ob Sie die Anlage im Zuge eines Neubaus oder einer Sanierung einbauen. Generell gewährt die KfW sehr günstige Konditionen, so gelten zum Beispiel für eine Sanierung gemäß dem Programm Energieeffizient Sanieren folgende Bedingungen:

  • Zinssatz ab 1,41 % effektiv pro Jahr
  • Tilgungszuschuss: bis zu 15 % der Darlehenssumme, je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus- Standard
  • bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
  • kostenfreie außerplanmäßige Tilgung möglich

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