Solarlexikon

EEG (Erneuerbare Energien Gesetz)

Das Erneuerbare Energien Gesetz (Abk.: EEG) in Deutschland hat zum Ziel, im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu fördern, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern und dazu beizutragen, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2010 auf 12,5%, bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30% und danach kontinuierlich weiter erhöht wird. Es sieht unter anderem eine feste Vergütung für in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom aus Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik und Geothermie sowie für Energie aus Biomasse, Gruben-, Klär- und Deponiegas vor. Die Vergütungen werden über einen Zeitraum von 20 Jahren an private und gewerbliche Stromerzeuger gezahlt.

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