Solarlexikon

Bürgersolarstromanlage

Schließen sich mehrere BürgerInnen zusammen, um gemeinsam eine Photovoltaik-Anlage zu errichten und zu betreiben, wird diese Anlage Bürgersolarstromanlage genannt. Eine Beteiligung an einer solchen Anlage ist immer dann interessant, wenn das eigene Dach für eine Solarstromanlage nicht geeignet ist oder durch den Zusammenschluss beim Einkauf größerer Mengen für eine größere Anlage Kostenvorteile erzielt werden sollen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung an einer Bürgersolaranlage, z.B. das Betreiben einer eigenen Anlage innerhalb einer großen Anlage, die Beteiligung als Gesellschafter innerhalb einer GbR oder einer GmbH & Co KG oder die Beteiligung über einen Fonds. Als Beteiligter erhält man den Anteilen entsprechend die Vergütung für die Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz.

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