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Fahrzeugemissionen: EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen 7 Mitgliedsstaaten

Nichteinhaltung von Fahrzeugemissionsvorschriften

Die EU-Kommission hat am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere sechs EU-Staaten eingeleitet, weil sie keine Sanktionssysteme eingerichtet haben, die Automobilhersteller von Verstößen gegen Fahrzeugemissionsvorschriften abhalten, oder weil sie solche Sanktionen im Falle von Gesetzesverstößen nicht angewendet haben. Neben Deutschland geht die Kommission gegen die Tschechische Republik, Griechenland, Litauen, Luxemburg, Spanien und das Vereinigte Königreich vor, da diese Länder die EU-Typgenehmigungsvorschriften missachtet haben. Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, erklärte: ‘Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sind in erster Linie die Automobilhersteller verantwortlich. Die nationalen Behörden in der EU müssen jedoch darüber wachen, dass die Automobilhersteller die Rechtsvorschriften auch tatsächlich einhalten. Die Kommission hat für die Zukunft Vorschläge für eine strengere Aufsicht auf EU-Ebene und ein robusteres Typgenehmigungssystem vorgelegt. Wir erwarten, dass das Europäische Parlament und der Rat rasch zu einer Einigung gelangen.’ Gemäß Artikel 46 der Richtlinie 2007/46/EG und insbesondere Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die unmittelbar anwendbar ist, müssen die Mitgliedstaaten über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Fahrzeughersteller von Gesetzesverstößen abzuhalten. Wird gegen ein Gesetz verstoßen, z. B. durch die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, müssen diese Sanktionen verhängt werden. Die Kommission hat förmliche Aufforderungsschreiben an die Tschechische Republik, Litauen und Griechenland versandt, weil sie keine solchen Sanktionssysteme in ihren nationalen Rechtsvorschriften eingeführt haben.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /