Huashun China und Seraphim China wegen zahlloser Verstöße aus Undertaking ausgeschlossen

Teilen

Die EU-Kommission hat am Donnerstag mit Ningbo Huashun Solar Energy Co. Ltd und Jiangsu Seraphim Solar System Co., Ltd zwei weitere Photovoltaik-Hersteller aus dem Reich der Mitte aus dem Undertaking ausgeschlossen. Bereits Mitte Oktober hat Brüssel eine Liste mit etwa 180 Rechnungen zu Geschäften mit deutschen Importeuren (Huashun Solar GmbH und Seraphim Solar System GmbH) veröffentlicht, bei denen die beiden chinesischen Photovoltaik-Hersteller gegen die geltenden Mindestimportpreise verstoßen haben sollen. Die Unternehmen hätten im Zuge der Anhörung nicht nachweisen können, dass diese Rechnungen mit dem Undertaking konform seien. Daher schloss die EU-Kommission beide chinesischen Photovoltaik-Hersteller aus und forderte die Zollbehörden in den Mitgliedsstaaten auf, die Lieferungen zu überprüfen und nachträglich die Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle für die als ungültig erklärten Rechnungen einzutreiben.

Mit ihrem Ausschluss müssen die beiden chinesischen Photovoltaik-Hersteller für ihre in China gefertigten kristallinen Produkte ab sofort Importzölle von rund 50 Prozent bei der Einfuhr in die EU zahlen. Huashun China und Seraphim China sind damit aber nicht allein. In den vergangenen Monaten hat die EU-Kommission immer wieder chinesische Photovoltaik-Hersteller wegen Verstößen gegen die im Undertaking festgeschriebenen Mindestimportpreise und Einfuhrvolumen ausgeschlossen. Zudem zogen sich mehrere große chinesische Hersteller, darunter Trina Solar, Jinko Solar und Suntech, mittlerweile freiwillig aus dem Underking zurück. Sie wollen nach eigenen Angaben den europäischen Photovoltaik-Markt mit Produkten aus ihren Werken außerhalb Chinas beliefern und fürchten durch das Untertaking Wettbewerbsnachteile.

Vor gut einem Jahr hat die EU-Kommission eine Auslaufprüfung für das Undertaking eröffnet. Noch im Dezember könnte sie nun einen vorläufigen Bericht zu ihren Ermittlungen vorlegen. Bis zum Frühjahr hat Brüssel Zeit zu entscheiden, ob die Mindestimportpreise und Einfuhrvolumen für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller weiter- oder auslaufen. Bis dahin bleiben die Regelungen bestehen. Die Vereinbarung gilt seit Dezember 2013 und war als Alternative zu den ermittelten Anti-Dumping- und Anti-Subventionszöllen zwischen China und der EU-Kommission ausgehandelt worden. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.