Neue VDI-Richtlinie hilft bei der korrekten Abrechnung von Solarthermie-Anlagen

Immer häufiger werden konventionelle heiztechnische Anlagen mit Solarthermie-Anlagen kombiniert. Dabei unterstützt die Solar-Anlage die Trinkwasser-Erwärmung und mitunter auch die Heizwärme-Erzeugung. Bei solchen verbundenen Anlagen müssen die anteiligen Kosten gemäß der Heizkosten-Verordnung ermittelt und verteilt werden.

Die neue Richtlinie „VDI 2077 Blatt 3.3“ hilft bei der Aufteilung auf die Bereiche „Heizung“ und „Trinkwassererwärmung“. Sie ermögliche eine transparente, nachvollziehbare und rechtssichere Berücksichtigung solcher Anlagen im Rahmen der Heizkostenabrechnung, betont der VDI Verein Deutscher Ingenieure e. V.
VDI 2077 Blatt 3.3 zeigt allgemeine Methoden zur Erfassung und Ermittlung der Energieanteile und zur Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen mit Solar-Unterstützung in Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden messtechnischen Ausstattung auf. Es wird vorausgesetzt, dass die Kollektorfläche größer ist als das 0,03-Fache der Nutzfläche der Nutzeinheiten. Solare Nahwärmekonzepte und Anlagen mit saisonalen Speichern sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
Herausgeber der Richtlinie „Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung; Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen; Kostenaufteilung bei Solaranlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG).
Weitere Informationen: VDI 2077 Blatt 3.3

25.08.2016 | Quelle: VDI Verein Deutscher Ingenieure e. V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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