© Gerd Altmann - pixabay.com
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Schluss mit Privilegierung der Atomkraft in der EU

Österreichisches Atomhaftungsgesetz vorbildlich

Wien - Die SPÖ-Abgeordneten Elisabeth Grossmann und Gisela Wurm haben gestern im Justizausschuss die Privilegierung der Atomkraft in der EU bei Beihilfen und Haftungsregelungen zum Thema gemacht. ‘Wir müssen endlich zu einer fairen Berechnung der Kosten von Atomkraft kommen’, fordern die beiden SPÖ-Abgeordneten im Rahmen der Debatte zum Bericht über internationale Haftungsinstrumente für Atomschäden, der heute im Ausschuss debattiert wird.

Gemäß Atomhaftungsgesetz muss alle drei Jahre ein Bericht an den Nationalrat erstellt werden, der die internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden durchleuchtet. Hintergrund dafür ist, dass das österreichische Atomhaftungsgesetz sehr streng ist – etwa keine Haftungsobergrenzen beinhaltet – und dies solange beibehalten werden soll, solange es international keine vergleichbaren Regelungen bzw. kein einheitliches europäisches Atomhaftungsregime gibt. Solche sind allerdings nicht in Sicht. Gisela Wurm: ‘Österreichs Haftungsregeln für die Atomkraftwirtschaft sind vorbildlich und berücksichtigen die hohen Risken, die von dieser Form der Energiegewinnung ausgehen. Solange es europarechtlich nicht zumindest ein ähnlich strenges Regime gibt, werden wir von unseren Regeln nicht abgehen’, betont die SPÖ-Abgeordnete.

Klar ist für Elisabeth Grossmann auch, dass es endlich auf EU-Ebene zu einer Wende in der Energiepolitik kommen muss. ‘Es braucht einen fairen Wettbewerb: Nach wie vor wird Atomenergie massiv subventioniert, werden die Kosten für Sicherheit, Haftungen oder Endlagerung nicht ausreichend einberechnet oder Beihilfenregeln gebrochen. Diese Privilegierung von Atomkraft muss aufhören, diese Ungleichbehandlung muss vor dem EuGH thematisiert werden’, fordern Grossmann und Wurm.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /